Jahresabschluss erstellen — GuV, Bilanz und Anhang
Dein Geschäftsjahr sauber abschließen — alle Pflichtbestandteile auf einen Blick
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 8 min
Was ist ein Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss ist eine geordnete Zusammenfassung aller Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres. Er beantwortet zwei zentrale Fragen:
- Wie viel ist dein Unternehmen wert? → Bilanz
- Wie viel hat dein Unternehmen verdient? → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) kommt noch der Anhang hinzu, der die Zahlen erläutert (§ 264 HGB).
Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Steuererklärung, für Kreditanträge bei Banken und für die Offenlegung gegenüber Dritten. Ein sorgfältig geführter Jahresabschluss schützt dich bei Prüfungen.
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
| Unternehmensform | Pflicht? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| GmbH, UG, AG | Ja, immer | § 242 HGB, § 264 HGB |
| OHG, KG, GmbH & Co. KG | Ja, immer | § 242 HGB |
| Einzelunternehmen > 800.000 € Umsatz oder > 80.000 € Gewinn | Ja | § 141 AO |
| Einzelunternehmen darunter | Nein — EÜR ausreichend | § 141 AO |
| Freiberufler (Arzt, Anwalt, Architekt etc.) | Nein — EÜR ausreichend | § 18 EStG |
| Kleinunternehmer ohne Buchführungspflicht | Nein — EÜR ausreichend | § 141 AO |
Auch Einzelunternehmer können freiwillig bilanzieren — das kann bei Kreditanträgen vorteilhaft sein. Wer einmal freiwillig bilanziert, muss das aber konsequent fortführen.
Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses
Für alle buchführungspflichtigen Kaufleute (§ 242 HGB)
- Bilanz — Vermögen und Schulden zum Stichtag
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) — Erträge und Aufwendungen des Jahres
Zusätzlich für Kapitalgesellschaften (§ 264 HGB)
- Anhang — Erläuterungen zu Bilanz und GuV (§ 284 HGB)
- Lagebericht — Bei mittelgroßen und großen GmbH/AG
| Bestandteil | Einzelkaufmann | GmbH/UG/AG | Große GmbH/AG |
|---|---|---|---|
| Bilanz | Ja | Ja | Ja |
| GuV | Ja | Ja | Ja |
| Anhang | Nicht Pflicht | Ja | Ja |
| Lagebericht | Nicht Pflicht | Nicht Pflicht | Ja (§ 289 HGB) |
| Prüfung durch Wirtschaftsprüfer | Nicht Pflicht | Nicht Pflicht | Pflicht |
Größenklassen nach § 267 HGB
Die Größe deines Unternehmens bestimmt, wie aufwändig dein Jahresabschluss sein muss und was du offenlegen musst. Maßgeblich sind zwei von drei Kriterien (§ 267 HGB):
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen (§ 267a HGB) | bis 350.000 € | bis 700.000 € | bis 10 |
| Klein | bis 6 Mio. € | bis 12 Mio. € | bis 50 |
| Mittel | bis 20 Mio. € | bis 40 Mio. € | bis 250 |
| Groß | über 20 Mio. € | über 40 Mio. € | über 250 |
Für Kleinstunternehmen gilt: vereinfachte Bilanz (verkürzt), keine GuV erforderlich, kein Anhang (außer bei bestimmten Haftungsverhältnissen), vereinfachte Offenlegung (nur Bilanz beim Bundesanzeiger).
Fristen und Offenlegung
Handelsrechtliche Fristen
Kaufleute müssen den Jahresabschluss "zu Beginn des Handelsgewerbes" und dann jährlich aufstellen (§ 242 HGB). In der Praxis: So schnell wie möglich nach Geschäftsjahresende, spätestens innerhalb von 6 Monaten.
Offenlegung im Bundesanzeiger (§ 325 HGB)
| Unternehmensform | Offenlegungspflicht | Frist |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen (§ 267a) | Ja (vereinfacht — nur Bilanz) | 12 Monate nach Geschäftsjahresende |
| Klein-GmbH | Ja (Bilanz + verkürzter Anhang) | 12 Monate nach Geschäftsjahresende |
| Mittel-GmbH | Ja (vollständig) | 12 Monate nach Geschäftsjahresende |
| Groß-GmbH/AG | Ja (vollständig inkl. Lagebericht) | 12 Monate nach Geschäftsjahresende |
| Einzelkaufmann | In der Regel nicht | Nur bei bestimmten Größen |
Steuerliche Abgabefristen (§ 149 AO)
Die Steuererklärung (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden — mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Vorbereitung — saubere Monatsabschlüsse
Ein guter Jahresabschluss beginnt im Januar — nicht im Dezember. Wenn du jeden Monat abschließt, ist der Jahresabschluss nur noch eine Zusammenfassung.
Checkliste für einen reibungslosen Jahresabschluss
- Alle Monatsabschlüsse für Jan–Dez durchgeführt
- Bankkonten mit allen Kontoauszügen abgeglichen
- Offene Rechnungen auf Werthaltigkeit geprüft (Forderungsausfälle?)
- Inventar Ende des Jahres aufgenommen (Warenbestand)
- Abschreibungen für alle Anlagegüter gebucht
- Rückstellungen gebildet (z.B. ausstehende Urlaubsansprüche, drohende Verluste)
- USt.-Voranmeldungen und Zahllast geprüft
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| Merkmal | EÜR | Jahresabschluss (Bilanz + GuV) |
|---|---|---|
| Prinzip | Zufluss/Abfluss-Prinzip | Periodisierungs-Prinzip |
| Anlagevermögen | Sofortabzug oder Abschreibung | Aktivierung + Abschreibung |
| Rückstellungen | Nicht erlaubt | Pflicht bei drohenden Verlusten |
| Aufwand | Vereinfacht | Vollständig |
| Steuererklärung | Anlage EÜR | Steuerbilanz (§ 5 EStG) |
| Für wen | Einzelunternehmer, Freiberufler, kleine EK | GmbH, UG, AG, große Einzelunternehmen |
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Häufige Fehler vermeiden
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Einzelunternehmer eine Bilanz erstellen?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?
Bis wann muss ich den Jahresabschluss fertig haben?
Was passiert wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Muss ein Kleinstunternehmen prüfen lassen?
Was gehört in den Anhang?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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