Jahresabschluss erstellen — GuV, Bilanz und Anhang

Dein Geschäftsjahr sauber abschließen — alle Pflichtbestandteile auf einen Blick

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 8 min

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist eine geordnete Zusammenfassung aller Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres. Er beantwortet zwei zentrale Fragen:

  • Wie viel ist dein Unternehmen wert? → Bilanz
  • Wie viel hat dein Unternehmen verdient? → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) kommt noch der Anhang hinzu, der die Zahlen erläutert (§ 264 HGB).

Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Steuererklärung, für Kreditanträge bei Banken und für die Offenlegung gegenüber Dritten. Ein sorgfältig geführter Jahresabschluss schützt dich bei Prüfungen.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

UnternehmensformPflicht?Rechtsgrundlage
GmbH, UG, AGJa, immer§ 242 HGB, § 264 HGB
OHG, KG, GmbH & Co. KGJa, immer§ 242 HGB
Einzelunternehmen > 800.000 € Umsatz oder > 80.000 € GewinnJa§ 141 AO
Einzelunternehmen darunterNein — EÜR ausreichend§ 141 AO
Freiberufler (Arzt, Anwalt, Architekt etc.)Nein — EÜR ausreichend§ 18 EStG
Kleinunternehmer ohne BuchführungspflichtNein — EÜR ausreichend§ 141 AO

Auch Einzelunternehmer können freiwillig bilanzieren — das kann bei Kreditanträgen vorteilhaft sein. Wer einmal freiwillig bilanziert, muss das aber konsequent fortführen.

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Für alle buchführungspflichtigen Kaufleute (§ 242 HGB)

  • Bilanz — Vermögen und Schulden zum Stichtag
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) — Erträge und Aufwendungen des Jahres

Zusätzlich für Kapitalgesellschaften (§ 264 HGB)

  • Anhang — Erläuterungen zu Bilanz und GuV (§ 284 HGB)
  • Lagebericht — Bei mittelgroßen und großen GmbH/AG
BestandteilEinzelkaufmannGmbH/UG/AGGroße GmbH/AG
BilanzJaJaJa
GuVJaJaJa
AnhangNicht PflichtJaJa
LageberichtNicht PflichtNicht PflichtJa (§ 289 HGB)
Prüfung durch WirtschaftsprüferNicht PflichtNicht PflichtPflicht

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größe deines Unternehmens bestimmt, wie aufwändig dein Jahresabschluss sein muss und was du offenlegen musst. Maßgeblich sind zwei von drei Kriterien (§ 267 HGB):

GrößenklasseBilanzsummeUmsatzMitarbeiter
Kleinstunternehmen (§ 267a HGB)bis 350.000 €bis 700.000 €bis 10
Kleinbis 6 Mio. €bis 12 Mio. €bis 50
Mittelbis 20 Mio. €bis 40 Mio. €bis 250
Großüber 20 Mio. €über 40 Mio. €über 250

Für Kleinstunternehmen gilt: vereinfachte Bilanz (verkürzt), keine GuV erforderlich, kein Anhang (außer bei bestimmten Haftungsverhältnissen), vereinfachte Offenlegung (nur Bilanz beim Bundesanzeiger).

Fristen und Offenlegung

Handelsrechtliche Fristen

Kaufleute müssen den Jahresabschluss "zu Beginn des Handelsgewerbes" und dann jährlich aufstellen (§ 242 HGB). In der Praxis: So schnell wie möglich nach Geschäftsjahresende, spätestens innerhalb von 6 Monaten.

Offenlegung im Bundesanzeiger (§ 325 HGB)

UnternehmensformOffenlegungspflichtFrist
Kleinstunternehmen (§ 267a)Ja (vereinfacht — nur Bilanz)12 Monate nach Geschäftsjahresende
Klein-GmbHJa (Bilanz + verkürzter Anhang)12 Monate nach Geschäftsjahresende
Mittel-GmbHJa (vollständig)12 Monate nach Geschäftsjahresende
Groß-GmbH/AGJa (vollständig inkl. Lagebericht)12 Monate nach Geschäftsjahresende
EinzelkaufmannIn der Regel nichtNur bei bestimmten Größen

Steuerliche Abgabefristen (§ 149 AO)

Die Steuererklärung (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden — mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Vorbereitung — saubere Monatsabschlüsse

Ein guter Jahresabschluss beginnt im Januar — nicht im Dezember. Wenn du jeden Monat abschließt, ist der Jahresabschluss nur noch eine Zusammenfassung.

Checkliste für einen reibungslosen Jahresabschluss

  • Alle Monatsabschlüsse für Jan–Dez durchgeführt
  • Bankkonten mit allen Kontoauszügen abgeglichen
  • Offene Rechnungen auf Werthaltigkeit geprüft (Forderungsausfälle?)
  • Inventar Ende des Jahres aufgenommen (Warenbestand)
  • Abschreibungen für alle Anlagegüter gebucht
  • Rückstellungen gebildet (z.B. ausstehende Urlaubsansprüche, drohende Verluste)
  • USt.-Voranmeldungen und Zahllast geprüft
Tipp: Sortico erinnert dich am Jahresende automatisch an die offene Abschluss-Checkliste — und zeigt dir, welche Konten noch offene Posten haben.

Schnell zum Abschluss — ohne Buchhaltungsstress

Wer seine Buchhaltung laufend in Sortico führt, hat am Jahresende kaum Mehraufwand. Bilanz und GuV entstehen automatisch aus deinen Buchungen — du musst nur prüfen und exportieren.

14 Tage kostenlos testen

Unterschied zum EÜR

Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Bilanzierungspflicht ermitteln ihren Gewinn durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) — eine einfachere Form der Gewinnermittlung.

MerkmalEÜRJahresabschluss (Bilanz + GuV)
PrinzipZufluss/Abfluss-PrinzipPeriodisierungs-Prinzip
AnlagevermögenSofortabzug oder AbschreibungAktivierung + Abschreibung
RückstellungenNicht erlaubtPflicht bei drohenden Verlusten
AufwandVereinfachtVollständig
SteuererklärungAnlage EÜRSteuerbilanz (§ 5 EStG)
Für wenEinzelunternehmer, Freiberufler, kleine EKGmbH, UG, AG, große Einzelunternehmen

Wechselst du von EÜR zur Bilanzierung (z.B. weil du die Schwellen des § 141 AO überschreitest), musst du eine Eröffnungsbilanz erstellen. Sortico unterstützt dich dabei.

Häufige Fehler vermeiden

Jahresabschluss zu spät erstellen. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, Buchungen nachzuvollziehen. Erstelle den Abschluss spätestens 3 Monate nach Jahresende.
Abschreibungen vergessen. Anlagegüter müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden — nicht alles im Jahr der Anschaffung. Sortico bucht AfA automatisch, wenn das Anlagegut korrekt angelegt wurde.
Rückstellungen ignorieren. Für absehbare Verbindlichkeiten (ausstehende Urlaubstage, Jahresabschluss-Kosten des Steuerberaters) müssen Rückstellungen gebildet werden.
Offenlegungsfrist verpassen. Für GmbH gilt 12 Monate nach Geschäftsjahresende für die Offenlegung im Bundesanzeiger. Ordnungsgelder drohen ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung.
Jahresabschluss ohne Steuerberater einreichen. Für GmbH und UG ist der Jahresabschluss komplex — ohne Steuerberater kann er fehlerhafte Ansätze enthalten, die später teuer werden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer eine Bilanz erstellen?
Nur wenn du die Schwellen des § 141 AO überschreitest: Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €. Darunter reicht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). GmbH, UG und AG müssen immer bilanzieren.
Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?
Der Jahresabschluss (Bilanz + GuV) ist eine handelsrechtliche Pflicht nach HGB. Die Steuererklärung nutzt den Jahresabschluss als Grundlage, enthält aber steuerrechtliche Korrekturen. Beide sind eigenständige Dokumente.
Bis wann muss ich den Jahresabschluss fertig haben?
Handelsrechtlich (HGB) so schnell wie möglich nach Geschäftsjahresende — für Kleinst- und Kleinunternehmen in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten. Kapitalgesellschaften müssen spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger offenlegen (§ 325 HGB). Steuerlich richtet sich die Frist nach § 149 AO.
Was passiert wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeldverfahren einleiten — bei GmbH drohen Ordnungsgelder von mindestens 2.500 € pro nicht offengelegtem Jahresabschluss. Der Betrag kann wiederholt festgesetzt werden.
Muss ein Kleinstunternehmen prüfen lassen?
Nein. Kleinstunternehmen nach § 267a HGB (bis 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatz, 10 Mitarbeiter — zwei von drei Kriterien) sind von der Prüfungspflicht befreit und dürfen verkürzt offenlegen.
Was gehört in den Anhang?
Der Anhang nach § 284 HGB erläutert die Bilanz und GuV — z.B. Bewertungsmethoden, Angaben zu Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnisse, Angaben zur Mitarbeiterzahl und Organvergütung (bei Kapitalgesellschaften).

Begriffe einfach erklärt

Bilanz
Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden + Eigenkapital (Passiva) zum Jahresende. Beantwortet: Was gehört dem Unternehmen, wem gehört was davon?
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung — zeigt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Ergebnis: Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.
Anhang
Pflichtbestandteil für Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB und § 284 HGB — erläutert Bilanz und GuV, enthält Angaben zu Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen etc.
Offenlegung
Die Pflicht für Kapitalgesellschaften, den Jahresabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen — geregelt in § 325 HGB. Frist 12 Monate nach Geschäftsjahresende.
EÜR
Einnahmenüberschussrechnung — die vereinfachte Gewinnermittlung für Einzelunternehmer und Freiberufler unter den Buchführungspflicht-Schwellen. Kein Jahresabschluss erforderlich.
Buchführungspflicht
Die gesetzliche Pflicht, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen. Entsteht bei GmbH/UG/AG immer, bei Einzelunternehmen ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (§ 141 AO).
Rückstellung
Eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach sicher ist, aber in Höhe oder Zeitpunkt noch nicht feststeht. Muss im Jahresabschluss berücksichtigt werden.
Steuerbilanz
Eine modifizierte Bilanz für Steuerzwecke nach § 5 EStG — weicht in bestimmten Punkten von der Handelsbilanz ab (z.B. bei Rückstellungen, Abschreibungen).

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

Probiere Sortico jetzt aus

14 Tage kostenlos starten