Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die einfache Gewinnermittlung für kleine Unternehmen
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 7 min
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachere Alternative zur Bilanzierung. Statt einer doppelten Buchführung mit Bilanz und GuV berechnest du deinen Gewinn nach einer simplen Formel:
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben
Die EÜR ist in § 4 Abs. 3 EStG geregelt und gilt für alle, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. Sortico unterstützt die EÜR vollständig — du buchst deine Einnahmen und Ausgaben, Sortico erstellt die Auswertung automatisch.
Die EÜR ist kein vereinfachtes Kassenbuch — sie ist eine vollwertige Gewinnermittlung, die ans Finanzamt geht. Die Ordnungsvorschriften der § 146 AO gelten trotzdem.
Wer darf die EÜR nutzen?
Immer EÜR (keine Bilanzierungspflicht)
- Freiberufler — unabhängig von Umsatz und Gewinn (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Künstler, Journalisten, Ingenieure, Lehrer u.a.)
- Einzelunternehmer und GbR unter den Buchführungsschwellen (§ 141 AO)
Schwellenwerte für Buchführungspflicht
| Kriterium | Schwellenwert | Folge bei Überschreitung |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | 800.000 € | Buchführungspflicht → Bilanz |
| Jahresgewinn | 80.000 € | Buchführungspflicht → Bilanz |
Nach § 141 AO reicht bereits das Überschreiten einer dieser Grenzen (Umsatz oder Gewinn). Die Buchführungspflicht tritt erst dann ein, wenn das Finanzamt dich ausdrücklich dazu auffordert — typischerweise ab dem auf die Überschreitung folgenden Wirtschaftsjahr. Ohne diese Aufforderung bleibst du EÜR-berechtigt, auch wenn die Schwelle bereits gerissen wurde.
Keine EÜR möglich
- GmbH, UG, AG — immer Bilanzierung, nie EÜR
- OHG, KG als Handelsgesellschaft — immer Bilanzierung
- Eingetragene Kaufleute (e.K.) im Handelsregister — immer Bilanzierung
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Das Kernprinzip der EÜR: Eine Einnahme zählt, wenn das Geld eingeht — eine Ausgabe zählt, wenn das Geld abfließt.
| Situation | EÜR | Bilanzierung |
|---|---|---|
| Rechnung am 28.12., Zahlung am 5.1. | Einnahme im Januar (Zufluss) | Ertrag im Dezember (Entstehung) |
| Jahresmiete im Januar vorauszahlen | Ausgabe im Januar komplett | Aufwand auf 12 Monate verteilt |
| Maschine kaufen (5 Jahre Nutzungsdauer) | Ausgabe im Kaufjahr (bei GWG) oder AfA-Berechnung | Aktivierung + AfA jährlich |
Ausnahme beim Zufluss-Prinzip: Abschreibungen (AfA) auf Anlagevermögen gelten auch bei der EÜR — eine Maschine für 10.000 € wird nicht im Kaufjahr voll als Ausgabe angesetzt, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
EÜR ohne Aufwand
Sortico führt deine EÜR automatisch aus den gebuchten Einnahmen und Ausgaben. Am Jahresende exportierst du sie direkt — fertig für ELSTER.
14 Tage kostenlos testenKleinunternehmer und die EÜR
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG nutzt du fast immer die EÜR — beide passen gut zusammen.
| Thema | Kleinunternehmer + EÜR |
|---|---|
| Umsatzsteuer in den Einnahmen? | Nein — du erhebst keine USt., daher kein Durchlaufposten |
| Vorsteuer in den Ausgaben? | Nein — Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug |
| Buchführung | Vereinfacht — Einnahmen und Ausgaben brutto erfassen |
| Anlage EÜR erforderlich? | Ja — auch Kleinunternehmer geben die Anlage EÜR ab |
Bei Regelbesteuerung (also wenn du USt. ausweist) erscheinen die Umsatzsteuer-Beträge in deiner EÜR als durchlaufende Posten — sie sind weder Einnahme noch Ausgabe in deinem Gewinn, sondern werden separat mit dem Finanzamt abgerechnet. Sortico trennt das automatisch.
Anlage EÜR — das Finanzamt-Formular
Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Es wird elektronisch per ELSTER als Teil der Einkommenssteuererklärung übermittelt.
Was enthält die Anlage EÜR?
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| Betriebseinnahmen | Umsatzerlöse, private Nutzungsentnahmen, Auflösung von Rücklagen |
| Betriebsausgaben | Wareneinkauf, Löhne, Mieten, AfA, Fahrtkosten, Raumkosten, Beiträge |
| Sonderabschreibungen | GWG, Investitionsabzugsbetrag (IAB) |
| Gewinnermittlung | Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn |
Export aus Sortico
- Öffne die EÜR in Sortico
- Klicke auf Export
- Wähle ELSTER-kompatibel — Sortico erstellt eine Datei, die direkt in ELSTER importiert werden kann, oder ein PDF für deinen Steuerberater
Typische Fehler vermeiden
EÜR oder Bilanz — der Vergleich
| Merkmal | EÜR | Bilanzierung |
|---|---|---|
| Wer? | Freiberufler, kleine Einzelunternehmer | GmbH, UG, AG; große Einzelunternehmer |
| Gewinnermittlung | Einnahmen minus Ausgaben | Bestandsvergleich (Bilanz-Differenz) |
| Prinzip | Zufluss-Abfluss | Periodenabgrenzung |
| Aufwand | Geringer | Höher — doppelte Buchführung |
| Dokument ans Finanzamt | Anlage EÜR | Bilanz + GuV |
| Jahresabschluss | Nicht nötig | Pflicht |
Häufig gestellte Fragen
Wer darf die EÜR nutzen?
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung?
Muss ich die EÜR ans Finanzamt schicken?
Darf ich als Freiberufler die EÜR nutzen?
Kann ich freiwillig zur Bilanzierung wechseln?
Was gehört in die Einnahmen der EÜR?
Was gehört in die Ausgaben der EÜR?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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