Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Die einfache Gewinnermittlung für kleine Unternehmen

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 7 min

Was ist die EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachere Alternative zur Bilanzierung. Statt einer doppelten Buchführung mit Bilanz und GuV berechnest du deinen Gewinn nach einer simplen Formel:

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben

Die EÜR ist in § 4 Abs. 3 EStG geregelt und gilt für alle, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. Sortico unterstützt die EÜR vollständig — du buchst deine Einnahmen und Ausgaben, Sortico erstellt die Auswertung automatisch.

Die EÜR ist kein vereinfachtes Kassenbuch — sie ist eine vollwertige Gewinnermittlung, die ans Finanzamt geht. Die Ordnungsvorschriften der § 146 AO gelten trotzdem.

Wer darf die EÜR nutzen?

Immer EÜR (keine Bilanzierungspflicht)

  • Freiberufler — unabhängig von Umsatz und Gewinn (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Künstler, Journalisten, Ingenieure, Lehrer u.a.)
  • Einzelunternehmer und GbR unter den Buchführungsschwellen (§ 141 AO)

Schwellenwerte für Buchführungspflicht

KriteriumSchwellenwertFolge bei Überschreitung
Jahresumsatz800.000 €Buchführungspflicht → Bilanz
Jahresgewinn80.000 €Buchführungspflicht → Bilanz

Nach § 141 AO reicht bereits das Überschreiten einer dieser Grenzen (Umsatz oder Gewinn). Die Buchführungspflicht tritt erst dann ein, wenn das Finanzamt dich ausdrücklich dazu auffordert — typischerweise ab dem auf die Überschreitung folgenden Wirtschaftsjahr. Ohne diese Aufforderung bleibst du EÜR-berechtigt, auch wenn die Schwelle bereits gerissen wurde.

Keine EÜR möglich

  • GmbH, UG, AG — immer Bilanzierung, nie EÜR
  • OHG, KG als Handelsgesellschaft — immer Bilanzierung
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.) im Handelsregister — immer Bilanzierung

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip

Das Kernprinzip der EÜR: Eine Einnahme zählt, wenn das Geld eingeht — eine Ausgabe zählt, wenn das Geld abfließt.

SituationEÜRBilanzierung
Rechnung am 28.12., Zahlung am 5.1.Einnahme im Januar (Zufluss)Ertrag im Dezember (Entstehung)
Jahresmiete im Januar vorauszahlenAusgabe im Januar komplettAufwand auf 12 Monate verteilt
Maschine kaufen (5 Jahre Nutzungsdauer)Ausgabe im Kaufjahr (bei GWG) oder AfA-BerechnungAktivierung + AfA jährlich

Ausnahme beim Zufluss-Prinzip: Abschreibungen (AfA) auf Anlagevermögen gelten auch bei der EÜR — eine Maschine für 10.000 € wird nicht im Kaufjahr voll als Ausgabe angesetzt, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

EÜR ohne Aufwand

Sortico führt deine EÜR automatisch aus den gebuchten Einnahmen und Ausgaben. Am Jahresende exportierst du sie direkt — fertig für ELSTER.

14 Tage kostenlos testen

Kleinunternehmer und die EÜR

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG nutzt du fast immer die EÜR — beide passen gut zusammen.

ThemaKleinunternehmer + EÜR
Umsatzsteuer in den Einnahmen?Nein — du erhebst keine USt., daher kein Durchlaufposten
Vorsteuer in den Ausgaben?Nein — Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug
BuchführungVereinfacht — Einnahmen und Ausgaben brutto erfassen
Anlage EÜR erforderlich?Ja — auch Kleinunternehmer geben die Anlage EÜR ab

Bei Regelbesteuerung (also wenn du USt. ausweist) erscheinen die Umsatzsteuer-Beträge in deiner EÜR als durchlaufende Posten — sie sind weder Einnahme noch Ausgabe in deinem Gewinn, sondern werden separat mit dem Finanzamt abgerechnet. Sortico trennt das automatisch.

Anlage EÜR — das Finanzamt-Formular

Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Es wird elektronisch per ELSTER als Teil der Einkommenssteuererklärung übermittelt.

Was enthält die Anlage EÜR?

AbschnittInhalt
BetriebseinnahmenUmsatzerlöse, private Nutzungsentnahmen, Auflösung von Rücklagen
BetriebsausgabenWareneinkauf, Löhne, Mieten, AfA, Fahrtkosten, Raumkosten, Beiträge
SonderabschreibungenGWG, Investitionsabzugsbetrag (IAB)
GewinnermittlungEinnahmen minus Ausgaben = Gewinn

Export aus Sortico

  1. Öffne die EÜR in Sortico
  2. Klicke auf Export
  3. Wähle ELSTER-kompatibel — Sortico erstellt eine Datei, die direkt in ELSTER importiert werden kann, oder ein PDF für deinen Steuerberater
Tipp: Wenn du einen Steuerberater hast, reicht der PDF-Export — er überträgt die Daten selbst in ELSTER. Ohne Steuerberater nutze den ELSTER-Export direkt.

Typische Fehler vermeiden

Privatentnahmen als Ausgaben buchen. Geld, das du dir selbst überweist, ist keine Betriebsausgabe. Privatentnahmen reduzieren nicht deinen Gewinn. Sortico bucht sie auf einem eigenen Konto — außerhalb der EÜR-Gewinnrechnung.
Anlagevermögen sofort als Ausgabe buchen. Eine Maschine für 3.000 € netto ist kein Sofortabzug (außer sie fällt unter die GWG-Grenze von 800 € netto). Sie muss aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden — auch bei der EÜR.
Einnahmen vergessen. Das Finanzamt hat Einblick in Bankdaten. Fehlende Einnahmen in der EÜR fallen auf. Sortico importiert Kontoauszüge und hilft dir, alle Zuflüsse zuzuordnen.
Aufbewahrungspflicht ignorieren. Buchungsbelege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) müssen seit 1.1.2025 8 Jahre aufbewahrt werden, Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin 10 Jahre (§ 147 AO). Das gilt auch für EÜR-Nutzer ohne Registrierkasse und ohne Bilanz.

EÜR oder Bilanz — der Vergleich

MerkmalEÜRBilanzierung
Wer?Freiberufler, kleine EinzelunternehmerGmbH, UG, AG; große Einzelunternehmer
GewinnermittlungEinnahmen minus AusgabenBestandsvergleich (Bilanz-Differenz)
PrinzipZufluss-AbflussPeriodenabgrenzung
AufwandGeringerHöher — doppelte Buchführung
Dokument ans FinanzamtAnlage EÜRBilanz + GuV
JahresabschlussNicht nötigPflicht

Häufig gestellte Fragen

Wer darf die EÜR nutzen?
Alle Unternehmer, die nicht bilanzierungspflichtig sind — also Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinunternehmer. Einzelunternehmer werden bilanzierungspflichtig, wenn sie eine der Schwellen nach § 141 AO überschreiten (Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 €) UND das Finanzamt sie zur Buchführung auffordert. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen immer bilanzieren.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung?
Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip — Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, wenn Geld fließt. Bei der Bilanzierung gilt das Periodenabgrenzungsprinzip — Erträge und Aufwendungen werden dem Zeitraum zugeordnet, in dem sie entstehen, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
Muss ich die EÜR ans Finanzamt schicken?
Ja. Wer keine Bilanz erstellt, muss die Anlage EÜR als Teil der Einkommenssteuererklärung ans Finanzamt übermitteln — elektronisch per ELSTER.
Darf ich als Freiberufler die EÜR nutzen?
Ja. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler, Ingenieure, Journalisten usw.) sind nie bilanzierungspflichtig — unabhängig von Umsatz und Gewinn. Die EÜR ist für Freiberufler immer die richtige Methode.
Kann ich freiwillig zur Bilanzierung wechseln?
Ja, du kannst freiwillig bilanzieren — auch wenn keine Pflicht besteht. Das kann bei Bankkrediten oder Investorengesprächen sinnvoll sein. Einmal gewechselt, kannst du aber nicht ohne weiteres zurück zur EÜR.
Was gehört in die Einnahmen der EÜR?
Alle Zahlungseingänge aus dem Geschäftsbetrieb — Honorare, Verkaufserlöse, Mieteinnahmen aus dem Betrieb, Zuschüsse. Auch vereinnahmte Umsatzsteuer gehört zu den Einnahmen (wenn du keine Kleinunternehmer bist).
Was gehört in die Ausgaben der EÜR?
Alle Zahlungsabgänge für betriebliche Zwecke — Wareneinkauf, Miete, Personalkosten, Fahrtkosten, Büromaterial, Beiträge. Auch gezahlte Vorsteuer gehört zu den Ausgaben (wenn du nicht Kleinunternehmer bist).

Begriffe einfach erklärt

EÜR
Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG — die vereinfachte Gewinnermittlung für Unternehmer ohne Bilanzierungspflicht.
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Einnahmen zählen, wenn Geld eingeht — Ausgaben zählen, wenn Geld abfließt. Gegenteil: Periodenabgrenzung bei der Bilanzierung.
Anlage EÜR
Das amtliche ELSTER-Formular für die Gewinnermittlung nach EÜR. Teil der jährlichen Einkommenssteuererklärung.
Betriebseinnahmen
Alle Geldzuflüsse aus dem Geschäftsbetrieb — Honorare, Verkaufserlöse, vereinnahmte USt. (bei Regelbesteuerung).
Betriebsausgaben
Alle Geldabflüsse für betriebliche Zwecke — Einkauf, Miete, Personal, Fahrtkosten, gezahlte Vorsteuer (bei Regelbesteuerung).
Freiberufler
Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Tätigkeit als freie Berufe gelten (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Künstler). Immer EÜR-berechtigt — nie bilanzierungspflichtig.
ELSTER
Elektronische Steuererklärung — das Finanzamt-Portal für elektronische Übermittlung von Steuererklärungen. Anlage EÜR wird hier eingereicht.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

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