Bilanz erstellen und verstehen

Vermögen und Kapital auf einen Blick

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 8 min

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung aller Vermögenswerte (Aktiva) und aller Finanzierungsquellen (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag — meistens dem 31. Dezember. Sie ist ein Momentaufnahme der finanziellen Lage deines Unternehmens.

Gemeinsam mit der GuV bildet sie den Jahresabschluss. Sortico erstellt die Bilanz automatisch aus deinen Buchungen — du siehst sie auf Knopfdruck, ohne manuelle Übertragungen.

Die Bilanzgleichung gilt immer: Aktiva = Passiva. Beide Seiten sind zwingend gleich groß — das ist kein Zufall, sondern das Grundprinzip der doppelten Buchführung.

Wer muss bilanzieren?

Bilanzierungspflicht (kraft Rechtsform)

  • GmbH, UG, AG — Jahresabschlusspflicht nach § 242 HGB und § 264 HGB
  • OHG, KG, GmbH & Co. KG — Bilanzierungspflicht als Handelsgesellschaft
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.) — wenn im Handelsregister eingetragen

Bilanzierungspflicht (kraft Größe)

Einzelunternehmer und GbR werden nach § 141 AO bilanzierungspflichtig, sobald eine der folgenden Schwellen überschritten wird — die Pflicht tritt aber erst ein, wenn das Finanzamt sie ausdrücklich festgestellt und den Unternehmer dazu aufgefordert hat (in der Regel ab dem Folge-Wirtschaftsjahr):

KriteriumSchwellenwert
Jahresumsatzüber 800.000 €
Jahresgewinnüber 80.000 €

Keine Bilanz nötig

  • Freiberufler — immer EÜR, nie Bilanzierung
  • Kleinunternehmer und Einzelunternehmer unter den Schwellenwerten
  • Land- und Forstwirte (eigene Regeln)

Das Finanzamt kann nach § 141 AO zur Buchführung auffordern. Erst dann beginnt die Pflicht — auch wenn die Schwelle bereits überschritten ist.

Aktiva und Passiva — der Aufbau

Die Bilanzgliederung ist durch § 266 HGB vorgegeben.

Aktivseite — Wo steckt das Geld?

PositionBeispiele
A. AnlagevermögenMaschinen, Fahrzeuge, IT, Beteiligungen, Patente
I. Immaterielle VermögensgegenständeSoftware, Lizenzen, Firmenwert
II. SachanlagenGrundstücke, Gebäude, Maschinen, Büroausstattung
III. FinanzanlagenBeteiligungen, Wertpapiere (langfristig)
B. UmlaufvermögenBestände, Forderungen, Bankguthaben
I. VorräteRohstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren
II. Forderungen aus LuLNoch nicht bezahlte Ausgangsrechnungen
III. WertpapiereKurzfristige Anlagen
IV. Kassenbestand/BankguthabenBargeld, Bankkonten
C. RechnungsabgrenzungspostenVorausgezahlte Kosten, die die nächste Periode betreffen

Passivseite — Woher kommt das Geld?

PositionBeispiele
A. EigenkapitalGezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss
I. Gezeichnetes KapitalStammkapital (GmbH: mindestens 25.000 €)
II. KapitalrücklageEinlagen der Gesellschafter über das Stammkapital hinaus
III. GewinnrücklagenEinbehaltene Gewinne aus Vorjahren
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetragErgebnis des laufenden Geschäftsjahres aus der GuV
B. RückstellungenZukünftige Verpflichtungen, Betrag noch ungewiss
C. VerbindlichkeitenKredite, offene Eingangsrechnungen, Steuerverbindlichkeiten
D. RechnungsabgrenzungspostenErhaltene Vorauszahlungen für die nächste Periode

Die Bilanzgleichung

Aktiva = Passiva — immer, ohne Ausnahme.

Jede Buchung in der doppelten Buchführung berührt mindestens zwei Konten so, dass die Gleichung erhalten bleibt.

Beispiele

VorgangAktiva-EffektPassiva-Effekt
Kauf einer Maschine auf KreditSachanlagen +50.000 €Verbindlichkeiten +50.000 €
Bank zahlt Darlehen ausBankguthaben +100.000 €Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten +100.000 €
Gesellschafter legt Stammkapital einBankguthaben +25.000 €Gezeichnetes Kapital +25.000 €
Jahresgewinn 20.000 €Bankguthaben/Forderungen steigen implizitEigenkapital +20.000 €
Tipp: Wenn deine Bilanz in Sortico nicht aufgeht, liegt meistens eine Buchung auf einem falschen Konto. Schaue dir die größten Abweichungen in der Summen-Saldenliste an.

Deine Bilanz — immer aktuell

Sortico hält deine Bilanz laufend aktuell. Kein Warten auf den Steuerberater für eine erste Übersicht — sieh dir Aktiva, Passiva und Eigenkapital jederzeit an.

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Bilanz oder EÜR — was gilt für dich?

MerkmalBilanzEÜR
Wer?GmbH, UG, AG; Einzelunternehmer über SchwelleKleinunternehmer, Freiberufler, kleine Einzelunternehmer
GewinnermittlungBestandsvergleich (Aktiva - Passiva)Einnahmen minus Ausgaben
KomplexitätHöher — doppelte BuchführungEinfacher — Zufluss-Abfluss-Prinzip
GuVPflichtNicht nötig
VorteileVollständiges Bild der VermögenslageWeniger Aufwand, schneller Überblick

Den Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung legt das Finanzamt fest — entweder weil die Schwellenwerte nach § 141 AO überschritten werden oder weil du dich freiwillig für die Bilanzierung entscheidest.

Abschreibungen in der Bilanz

Anlagevermögen wird nicht sofort als Aufwand erfasst, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das schlägt sich in der Bilanz nieder: Der Buchwert des Anlagevermögens sinkt jedes Jahr um die AfA.

ZeitpunktBuchwert Maschine (Kaufpreis 10.000 €, Nutzungsdauer 5 Jahre)
Anschaffung10.000 €
Nach 1 Jahr (AfA 2.000 €)8.000 €
Nach 2 Jahren6.000 €
Nach 5 Jahren0 € (voll abgeschrieben)

Sortico berechnet die Abschreibungen aus dem Anlagenverzeichnis und bucht sie automatisch — der Buchwert in der Bilanz bleibt immer aktuell.

Typische Fehler vermeiden

Abschreibungen vergessen. Wenn Anlagevermögen nicht abgeschrieben wird, ist der Gewinn zu hoch und die Bilanz stimmt nicht. Sortico erinnert dich, das Anlagenverzeichnis aktuell zu halten.
Privatentnahmen falsch gebucht. Privatentnahmen des Unternehmers mindern das Eigenkapital — sie sind keine Betriebsausgabe. Falsch gebuchte Entnahmen verfälschen sowohl GuV als auch Bilanz.
Rückstellungen vergessen. Erwartete Verbindlichkeiten (z.B. Steuerrückstellungen, offene Urlaubsansprüche) müssen gebucht werden. Ohne Rückstellungen ist die Bilanz unvollständig und der Gewinn zu hoch.
Vorjahresvergleich weglassen. Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB verpflichtet, die Vorjahreszahlen auszuweisen. Sortico macht das automatisch — prüfe trotzdem, ob die Werte plausibel sind.
Bilanz und GuV auseinanderdriften. Der Jahresüberschuss der GuV muss exakt dem Eigenkapitalzuwachs der Bilanz entsprechen. Stimmt das nicht, liegt ein Buchungsfehler vor.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Bilanz erstellen?
GmbH, UG, AG und Personengesellschaften sind nach § 242 HGB bilanzpflichtig. Einzelunternehmer werden bilanzierungspflichtig, sobald sie eine der Schwellen nach § 141 AO überschreiten (Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 €) und das Finanzamt sie dazu auffordert. Alle anderen dürfen die einfachere EÜR nutzen.
Was ist der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva?
Die Aktivseite zeigt, wo das Geld steckt — in Maschinen, Vorräten, Forderungen oder auf dem Konto. Die Passivseite zeigt, woher das Geld kommt — aus Eigenkapital oder Fremdkapital (Schulden). Beide Seiten sind immer gleich groß.
Was ist die Bilanzgleichung?
Aktiva = Passiva. Das bedeutet, das gesamte Vermögen des Unternehmens ist immer gleich groß wie sein gesamtes Kapital. Eine Bilanz ist per Definition immer ausgeglichen.
Was passiert mit dem Jahresergebnis der GuV?
Der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV fließt in die Bilanz — genauer gesagt in das Eigenkapital. Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital, ein Verlust mindert es.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Bilanz erstellen?
Nein. Kleinunternehmer erstellen in der Regel eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Eine Bilanz ist nur nötig, wenn du bilanzierungspflichtig bist.
Was unterscheidet die Bilanz von der GuV?
Die Bilanz ist eine Momentaufnahme zu einem Stichtag — sie zeigt Vermögen und Schulden. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung — sie zeigt Erträge und Aufwendungen über ein Jahr. Beide zusammen bilden den Jahresabschluss.

Begriffe einfach erklärt

Aktiva
Die linke Seite der Bilanz — zeigt, wo das Kapital investiert ist: in Anlagevermögen (langfristig) und Umlaufvermögen (kurzfristig).
Passiva
Die rechte Seite der Bilanz — zeigt, woher das Kapital stammt: Eigenkapital (von Gesellschaftern) und Fremdkapital (Schulden).
Eigenkapital
Das Kapital, das den Eigentümern gehört: Stammkapital plus einbehaltene Gewinne minus Verluste. Je höher, desto solider das Unternehmen.
Fremdkapital
Alle Schulden des Unternehmens: Bankdarlehen, offene Rechnungen, Steuerverbindlichkeiten, Rückstellungen.
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Betrieb dienen — Maschinen, Fahrzeuge, IT-Ausstattung. Werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vermögensgegenstände, die sich im kurzfristigen Kreislauf befinden — Vorräte, Forderungen, Bankguthaben, Kasse.
Bilanzstichtag
Der Tag, auf den die Bilanz erstellt wird — bei Unternehmen mit Kalenderjahr der 31. Dezember.
Rückstellungen
Schulden deren genaue Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss ist — z.B. Steuerrückstellungen oder Pensionsrückstellungen. Müssen trotzdem in der Bilanz ausgewiesen werden.
Bestandsvergleich
Die Methode zur Gewinnermittlung bei Bilanzierern: Eigenkapital Ende minus Eigenkapital Anfang (bereinigt um Privatentnahmen/-einlagen) ergibt den Gewinn.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

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