GoBD-Verfahrensdokumentation

GoBD-konforme Buchführung ohne Eigenaufwand

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 7 min

Was ist die Verfahrensdokumentation?

Die Verfahrensdokumentation ist ein Pflichtdokument für buchführungspflichtige Unternehmen. Sie beschreibt, wie deine Buchführung organisiert ist — von der Belegentstehung bis zur Archivierung — und welche Software und Systeme du dabei einsetzt.

Das Ziel: Ein sachverständiger Dritter (z.B. ein Betriebsprüfer) soll deine Buchführungsprozesse anhand der Dokumentation vollständig nachvollziehen können.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) des Bundesfinanzministeriums schreiben die Verfahrensdokumentation vor — basierend auf § 146 AO und § 239 HGB.

Wer braucht eine Verfahrensdokumentation?

Alle Unternehmen, die eine Buchführungspflicht haben und Buchhaltungssoftware oder digitale Systeme einsetzen:

UnternehmenPflicht?
GmbH, UG, AGJa
OHG, KGJa
Einzelunternehmen mit Buchführungspflicht (§ 141 AO)Ja
Einzelunternehmen mit EÜR (ohne Buchführungspflicht)Empfohlen
FreiberuflerEmpfohlen wenn digitale Buchhaltung
KleinunternehmerEmpfohlen wenn digitale Buchhaltung

Auch wenn du als Freiberufler oder Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig bist — sobald du digitale Buchhaltungssoftware nutzt, empfiehlt sich eine Verfahrensdokumentation. Sie schützt dich bei Fragen des Finanzamts zur Ordnungsmäßigkeit deiner Aufzeichnungen.

Pflichtinhalte der Verfahrensdokumentation

Die GoBD legen vier Bereiche fest, die eine Verfahrensdokumentation abdecken muss:

1. Allgemeine Beschreibung

  • Unternehmensname, Rechtsform, Geschäftstätigkeit
  • Buchführungssystem (Sortico) mit Version
  • Zuständigkeiten (wer bucht, wer prüft, wer archiviert)
  • Kontrollmechanismen (4-Augen-Prinzip, Freigaben)

2. Anwender-Dokumentation

  • Beschreibung aller genutzten Module in Sortico (Kassenbuch, Rechnungen, Banking etc.)
  • Benutzer und ihre Berechtigungen
  • Schulungsmaßnahmen und Zuständigkeiten

3. Technische Dokumentation

  • Systemarchitektur (Server, Datenbank, Backup)
  • Datensicherungskonzept (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Zugriffsschutz und Sicherheitsmaßnahmen
  • Schnittstellenbeschreibungen (z.B. DATEV-Export, ELSTER)

4. Betriebs-Dokumentation

  • Beschreibung der Belegflüsse (wie kommen Belege ins System?)
  • Erfassungsregeln (wann wird wann gebucht?)
  • Fehlerkorrektur und Stornoverfahren
  • Archivierungsprozess und Aufbewahrungsfristen
BereichInhaltWer liefert das?
AllgemeinUnternehmensdaten, ZuständigkeitenDu
AnwenderModule, Benutzer, BerechtigungenSortico-Basis + du
TechnischSystem, Backup, SicherheitSortico liefert vollständig
BetriebBelegflüsse, ErfassungsregelnDu (unternehmensspezifisch)

Muster-Struktur einer Verfahrensdokumentation

Eine typische Verfahrensdokumentation ist 5–20 Seiten lang. Hier die empfohlene Gliederung:

1. Deckblatt
   1.1 Unternehmensname und Anschrift
   1.2 Geltungsbereich (ab wann gültig?)
   1.3 Version und Änderungshistorie

2. Allgemeines
   2.1 Unternehmensform und Geschäftstätigkeit
   2.2 Buchführungssystem: Sortico (Version X.Y)
   2.3 Zuständigkeiten

3. Anwender-Dokumentation
   3.1 Genutzte Sortico-Module
   3.2 Benutzerverwaltung und Berechtigungen
   3.3 Schulung und Einarbeitung

4. Technische Dokumentation
   4.1 Systemarchitektur (aus Sortico-Basis-Doku)
   4.2 Datensicherung (aus Sortico-Basis-Doku)
   4.3 Datenzugriff und Sicherheit

5. Betriebs-Dokumentation
   5.1 Belegflüsse und Erfassung
   5.2 Buchungsregeln
   5.3 Fehlerkorrektur und Storno
   5.4 Archivierung und Aufbewahrung

6. Anlagen
   6.1 Sortico-Verfahrensdokumentation (Basis)

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Die technische Verfahrensdokumentation — Systemarchitektur, Datensicherung, Zugriffschutz — erstellt Sortico automatisch als PDF. Du ergänzt nur die Teile, die für dein Unternehmen spezifisch sind. Fertig in unter einer Stunde.

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Aktualisierung und Pflege

Die Verfahrensdokumentation muss immer aktuell sein — sie muss den tatsächlichen Zustand deiner Buchführung zu jedem Zeitpunkt abbilden.

Wann aktualisieren?

AuslöserHandlungsbedarf
Neuer Sortico-Funktionsbereich genutztAnwender-Dokumentation aktualisieren
Neuer Mitarbeiter in der BuchhaltungZuständigkeiten und Berechtigungen aktualisieren
Änderung im Belegfluss (z.B. neuer Scanner)Betriebs-Dokumentation aktualisieren
Sortico-Major-UpdateSortico-Basis-Dokumentation neu herunterladen
Änderung der Aufbewahrungsfristen (Gesetz)Archivierungsabschnitt aktualisieren

Alle alten Versionen der Dokumentation müssen aufbewahrt werden — auch veraltete Fassungen. Denn bei einer Betriebsprüfung für einen vergangenen Zeitraum muss die Dokumentation gelten, die zu dieser Zeit aktuell war.

Die Aufbewahrungsfrist für die Verfahrensdokumentation orientiert sich nach § 147 AO an der Frist für Bücher und Unterlagen — also 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, 8 Jahre für Buchungsbelege.

Bei Betriebsprüfung vorlegen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, verlangen Prüfer regelmäßig die Verfahrensdokumentation zu Beginn der Prüfung. Sie dient als Einstieg in das Verständnis deiner Buchführung.

Was der Prüfer prüft

  • Vollständigkeit der Dokumentation (alle vier Pflichtbereiche)
  • Aktualität (entspricht die Dokumentation dem tatsächlichen Stand?)
  • Konsistenz (stimmen Dokumentation und gelebte Praxis überein?)

Wenn die Dokumentation fehlt oder unvollständig ist, kann das Finanzamt die formelle Ordnungsmäßigkeit deiner Buchführung bezweifeln (§ 158 AO). Das führt nicht automatisch zur Verwerfung — aber der Prüfer hat dann mehr Spielraum für Schätzungen.

Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO

Neben der Verfahrensdokumentation hat das Finanzamt das Recht auf Datenzugriff. Sortico unterstützt alle drei Zugriffsmodi — unmittelbarer Zugriff, mittelbarer Zugriff oder Datenträger-Export. Details dazu im Artikel DATEV-Export für den Steuerberater.

Häufige Fehler vermeiden

Verfahrensdokumentation einmalig erstellen und nie mehr anfassen. Jede Änderung am System oder an den Prozessen muss nachgezogen werden. Plane halbjährlich eine Überprüfung ein.
Nur die technische Dokumentation erstellen. Die Sortico-Basisdokumentation deckt die technischen Teile ab — aber du musst die unternehmensspezifischen Teile (Belegflüsse, Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen) selbst ergänzen.
Alte Versionen wegwerfen. Bewahre alle früheren Versionen mit Datum und Versionsnummer auf — bei einer Prüfung für ältere Zeiträume brauchst du die damals gültige Version.
Dokumentation und Praxis auseinanderlaufen lassen. Wenn dein Steuerberater feststellt, dass du Belege anders verarbeitest als dokumentiert, schadet das mehr als gar keine Dokumentation.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet?
Die GoBD des BMF schreibt eine Verfahrensdokumentation für alle buchführungspflichtigen Unternehmen vor. Sie ist nicht direkt in der AO kodifiziert, aber Teil der GoBD, die auf § 146 AO und § 239 HGB basieren. Bei einer Betriebsprüfung kann das Fehlen zur Verwerfung der Buchführung führen.
Wie oft muss ich die Verfahrensdokumentation aktualisieren?
Immer wenn sich deine Prozesse, Software oder Systeme wesentlich ändern. Bei jedem Sortico-Versionsupdate mit relevanten Änderungen stellt Sortico eine aktualisierte Basis-Dokumentation bereit. Du aktualisierst nur deine unternehmensspezifischen Ergänzungen.
Muss die Verfahrensdokumentation signiert sein?
Nein, eine digitale Signatur ist nicht vorgeschrieben. Sie sollte aber mit Datum und Version versehen sein, damit nachvollziehbar ist, welche Version zu welchem Zeitraum gültig war.
Was passiert wenn ich keine Verfahrensdokumentation habe?
Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzweifeln (§ 158 AO). Im schlimmsten Fall darf es die Buchführung verwerfen und deinen Gewinn schätzen — was regelmäßig zu Steuernachzahlungen führt.
Kann ich die Sortico-Verfahrensdokumentation unverändert einreichen?
Die Sortico-Basisdokumentation deckt alle technischen und verfahrensmäßigen Aspekte ab, die Sortico betreffen. Du musst nur deine unternehmensspezifischen Ergänzungen hinzufügen — z.B. wer bei dir für die Buchführung zuständig ist, wie Belege zu dir gelangen und welche Kontrollmechanismen du nutzt.

Begriffe einfach erklärt

GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff — das BMF-Schreiben, das die Regeln für digitale Buchführung festlegt. Basiert auf § 146 AO und § 239 HGB.
Verfahrensdokumentation
Ein Pflichtdokument, das alle Buchführungsprozesse beschreibt — von der Belegentstehung bis zur Archivierung. Muss auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden.
Beweiskraft der Buchführung
Nach § 158 AO darf das Finanzamt bei ordnungsmäßiger Buchführung keine Schätzung vornehmen. Fehlt die Verfahrensdokumentation, kann die Ordnungsmäßigkeit in Frage gestellt werden.
Belegfluss
Der Weg eines Belegs von der Entstehung (z.B. Kassenbon) bis zur digitalen Archivierung. Muss in der Verfahrensdokumentation beschrieben sein.
Datenzugriff
Das Recht des Finanzamts nach § 147 Abs. 6 AO, bei einer Betriebsprüfung auf deine digitalen Buchführungsdaten zuzugreifen — in drei Varianten: unmittelbar, mittelbar oder per Datenträger.
Ordnungsvorschriften
Die Regeln für die Buchführung nach § 146 AO — zeitgerechte Erfassung, Vollständigkeit, Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Unveränderlichkeit.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

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