GoBD-Verfahrensdokumentation
GoBD-konforme Buchführung ohne Eigenaufwand
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 7 min
Was ist die Verfahrensdokumentation?
Die Verfahrensdokumentation ist ein Pflichtdokument für buchführungspflichtige Unternehmen. Sie beschreibt, wie deine Buchführung organisiert ist — von der Belegentstehung bis zur Archivierung — und welche Software und Systeme du dabei einsetzt.
Das Ziel: Ein sachverständiger Dritter (z.B. ein Betriebsprüfer) soll deine Buchführungsprozesse anhand der Dokumentation vollständig nachvollziehen können.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) des Bundesfinanzministeriums schreiben die Verfahrensdokumentation vor — basierend auf § 146 AO und § 239 HGB.
Wer braucht eine Verfahrensdokumentation?
Alle Unternehmen, die eine Buchführungspflicht haben und Buchhaltungssoftware oder digitale Systeme einsetzen:
| Unternehmen | Pflicht? |
|---|---|
| GmbH, UG, AG | Ja |
| OHG, KG | Ja |
| Einzelunternehmen mit Buchführungspflicht (§ 141 AO) | Ja |
| Einzelunternehmen mit EÜR (ohne Buchführungspflicht) | Empfohlen |
| Freiberufler | Empfohlen wenn digitale Buchhaltung |
| Kleinunternehmer | Empfohlen wenn digitale Buchhaltung |
Auch wenn du als Freiberufler oder Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig bist — sobald du digitale Buchhaltungssoftware nutzt, empfiehlt sich eine Verfahrensdokumentation. Sie schützt dich bei Fragen des Finanzamts zur Ordnungsmäßigkeit deiner Aufzeichnungen.
Pflichtinhalte der Verfahrensdokumentation
Die GoBD legen vier Bereiche fest, die eine Verfahrensdokumentation abdecken muss:
1. Allgemeine Beschreibung
- Unternehmensname, Rechtsform, Geschäftstätigkeit
- Buchführungssystem (Sortico) mit Version
- Zuständigkeiten (wer bucht, wer prüft, wer archiviert)
- Kontrollmechanismen (4-Augen-Prinzip, Freigaben)
2. Anwender-Dokumentation
- Beschreibung aller genutzten Module in Sortico (Kassenbuch, Rechnungen, Banking etc.)
- Benutzer und ihre Berechtigungen
- Schulungsmaßnahmen und Zuständigkeiten
3. Technische Dokumentation
- Systemarchitektur (Server, Datenbank, Backup)
- Datensicherungskonzept (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Zugriffsschutz und Sicherheitsmaßnahmen
- Schnittstellenbeschreibungen (z.B. DATEV-Export, ELSTER)
4. Betriebs-Dokumentation
- Beschreibung der Belegflüsse (wie kommen Belege ins System?)
- Erfassungsregeln (wann wird wann gebucht?)
- Fehlerkorrektur und Stornoverfahren
- Archivierungsprozess und Aufbewahrungsfristen
| Bereich | Inhalt | Wer liefert das? |
|---|---|---|
| Allgemein | Unternehmensdaten, Zuständigkeiten | Du |
| Anwender | Module, Benutzer, Berechtigungen | Sortico-Basis + du |
| Technisch | System, Backup, Sicherheit | Sortico liefert vollständig |
| Betrieb | Belegflüsse, Erfassungsregeln | Du (unternehmensspezifisch) |
Muster-Struktur einer Verfahrensdokumentation
Eine typische Verfahrensdokumentation ist 5–20 Seiten lang. Hier die empfohlene Gliederung:
1. Deckblatt
1.1 Unternehmensname und Anschrift
1.2 Geltungsbereich (ab wann gültig?)
1.3 Version und Änderungshistorie
2. Allgemeines
2.1 Unternehmensform und Geschäftstätigkeit
2.2 Buchführungssystem: Sortico (Version X.Y)
2.3 Zuständigkeiten
3. Anwender-Dokumentation
3.1 Genutzte Sortico-Module
3.2 Benutzerverwaltung und Berechtigungen
3.3 Schulung und Einarbeitung
4. Technische Dokumentation
4.1 Systemarchitektur (aus Sortico-Basis-Doku)
4.2 Datensicherung (aus Sortico-Basis-Doku)
4.3 Datenzugriff und Sicherheit
5. Betriebs-Dokumentation
5.1 Belegflüsse und Erfassung
5.2 Buchungsregeln
5.3 Fehlerkorrektur und Storno
5.4 Archivierung und Aufbewahrung
6. Anlagen
6.1 Sortico-Verfahrensdokumentation (Basis)
Alles schon dabei — Sortico liefert die Basis
Die technische Verfahrensdokumentation — Systemarchitektur, Datensicherung, Zugriffschutz — erstellt Sortico automatisch als PDF. Du ergänzt nur die Teile, die für dein Unternehmen spezifisch sind. Fertig in unter einer Stunde.
14 Tage kostenlos testenAktualisierung und Pflege
Die Verfahrensdokumentation muss immer aktuell sein — sie muss den tatsächlichen Zustand deiner Buchführung zu jedem Zeitpunkt abbilden.
Wann aktualisieren?
| Auslöser | Handlungsbedarf |
|---|---|
| Neuer Sortico-Funktionsbereich genutzt | Anwender-Dokumentation aktualisieren |
| Neuer Mitarbeiter in der Buchhaltung | Zuständigkeiten und Berechtigungen aktualisieren |
| Änderung im Belegfluss (z.B. neuer Scanner) | Betriebs-Dokumentation aktualisieren |
| Sortico-Major-Update | Sortico-Basis-Dokumentation neu herunterladen |
| Änderung der Aufbewahrungsfristen (Gesetz) | Archivierungsabschnitt aktualisieren |
Alle alten Versionen der Dokumentation müssen aufbewahrt werden — auch veraltete Fassungen. Denn bei einer Betriebsprüfung für einen vergangenen Zeitraum muss die Dokumentation gelten, die zu dieser Zeit aktuell war.
Die Aufbewahrungsfrist für die Verfahrensdokumentation orientiert sich nach § 147 AO an der Frist für Bücher und Unterlagen — also 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, 8 Jahre für Buchungsbelege.
Bei Betriebsprüfung vorlegen
Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, verlangen Prüfer regelmäßig die Verfahrensdokumentation zu Beginn der Prüfung. Sie dient als Einstieg in das Verständnis deiner Buchführung.
Was der Prüfer prüft
- Vollständigkeit der Dokumentation (alle vier Pflichtbereiche)
- Aktualität (entspricht die Dokumentation dem tatsächlichen Stand?)
- Konsistenz (stimmen Dokumentation und gelebte Praxis überein?)
Wenn die Dokumentation fehlt oder unvollständig ist, kann das Finanzamt die formelle Ordnungsmäßigkeit deiner Buchführung bezweifeln (§ 158 AO). Das führt nicht automatisch zur Verwerfung — aber der Prüfer hat dann mehr Spielraum für Schätzungen.
Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO
Neben der Verfahrensdokumentation hat das Finanzamt das Recht auf Datenzugriff. Sortico unterstützt alle drei Zugriffsmodi — unmittelbarer Zugriff, mittelbarer Zugriff oder Datenträger-Export. Details dazu im Artikel DATEV-Export für den Steuerberater.
Häufige Fehler vermeiden
Häufig gestellte Fragen
Bin ich zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet?
Wie oft muss ich die Verfahrensdokumentation aktualisieren?
Muss die Verfahrensdokumentation signiert sein?
Was passiert wenn ich keine Verfahrensdokumentation habe?
Kann ich die Sortico-Verfahrensdokumentation unverändert einreichen?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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