Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA)
USt-VA automatisch aus deinen Buchungen — per ELSTER übermittelt
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 8 min
Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (kurz: USt-VA) ist eine regelmäßige Steuererklärung, in der du dem Finanzamt mitteilst, wie viel Umsatzsteuer du in einem bestimmten Zeitraum eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Die Differenz ist deine Zahllast — entweder zahlst du nach oder das Finanzamt erstattet dir.
In Sortico ermittelst du die USt-VA automatisch aus deinen Buchungen — du überprüfst die Zahlen, und überträgst sie mit einem Klick per ELSTER ans Finanzamt.
Die Pflicht zur Voranmeldung ist in § 18 UStG geregelt. Die Frist für die Übermittlung und Zahlung ist ebenfalls gesetzlich festgelegt — bei Versäumnis drohen Verspätungszuschläge.
Wer muss die USt-VA abgeben?
Grundsätzlich alle Unternehmer, die Umsatzsteuer ausweisen. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG — sie müssen keine Voranmeldung abgeben.
| Unternehmer-Typ | USt-VA-Pflicht? |
|---|---|
| Regelbesteuert (GmbH, UG, Einzelunternehmen mit USt.) | Ja |
| Freiberufler mit USt.-Ausweis | Ja |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Nein |
| Im Gründungsjahr (neu gegründet) | Je nach Zahllast-Prognose — siehe Hinweis unten |
Sonderregelung für Neugründer: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 18 UStG müssen Unternehmer im Jahr der Gründung und im Folgejahr grundsätzlich monatlich Voranmeldungen abgeben. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde diese monatliche Pflicht für Existenzgründer befristet ausgesetzt — seitdem richtet sich der Voranmeldungszeitraum auch bei Neugründern nach der voraussichtlichen Steuer. Prüfe den aktuellen Stand bei deinem Finanzamt oder Steuerberater, bevor du den Zeitraum festlegst.
Monatlich oder quartalsweise?
Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach deiner Zahllast des Vorjahres (§ 18 Abs. 1 UStG):
| Vorjahres-Zahllast | Voranmeldungszeitraum |
|---|---|
| Mehr als 9.000 € | Monatlich |
| 2.000 € bis 9.000 € | Quartalsweise |
| Nicht mehr als 2.000 € | Befreiung von der Voranmeldung möglich (auf Antrag) |
Neufassung zum 1.1.2025: Die Schwellenwerte wurden mit dem Wachstumschancengesetz angehoben. Bis 2024 galten 7.500 € (Monatsgrenze) und 1.000 € (Jahresgrenze); seit 2025 gelten 9.000 € und 2.000 €.
Sortico zeigt dir in den Steuer-Einstellungen, welcher Zeitraum für dein Unternehmen gilt — du kannst ihn dort manuell anpassen, falls sich deine Zahllast geändert hat.
Fristen und Dauerfristverlängerung
Normale Fristen
| Voranmeldung für | Frist |
|---|---|
| Monat Januar | 10. Februar |
| Monat Februar | 10. März |
| 1. Quartal (Jan–Mrz) | 10. April |
| ... und so weiter | Immer 10. des Folgemonats |
Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Dauerfristverlängerung
Du kannst beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung um einen Monat beantragen (§ 46 UStDV). Damit hast du statt bis zum 10. Februar bis zum 10. März Zeit für die Januar-Meldung. Voraussetzung: Du zahlst eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahreszahllast) bis zum 10. Februar.
Sortico berücksichtigt die Dauerfristverlängerung in den Erinnerungen, sobald du sie in den Steuereinstellungen aktiviert hast.
Was enthält die USt-VA?
Die Voranmeldung fasst alle umsatzsteuerrelevanten Vorgänge des Zeitraums zusammen:
| Position | Was gehört dazu? |
|---|---|
| Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen | Die USt., die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast |
| Innergemeinschaftliche Erwerbe | Käufe aus anderen EU-Ländern mit Steuerpflicht |
| Vorsteuer aus Eingangsrechnungen | Die USt., die du bei Lieferanten bezahlt hast (§ 15 UStG) |
| Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben | Entsprechende Gegenbuchung |
| Zahllast oder Erstattung | Saldo aus USt. minus Vorsteuer |
Sortico befüllt alle Felder automatisch aus deinen Buchungen. Du prüfst die Zahlen — und überträgst mit einem Klick.
Kleinunternehmer — von der USt-VA befreit
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst keine Vorsteuer abziehen. Du musst daher auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
Sortico erkennt automatisch, ob dein Unternehmen als Kleinunternehmen konfiguriert ist, und blendet die USt-VA-Funktion entsprechend aus.
Übersteigst du im laufenden Jahr die Umsatzgrenze und wechselst zur Regelbesteuerung, wirst du ab dem Folgemonat voranmeldepflichtig. Sortico zeigt dir in diesem Fall automatisch die USt-VA-Seite an.
Wie schnell bist du mit der USt-VA fertig?
Wenn du deine Rechnungen und Ausgaben in Sortico gepflegt hast, dauert die Voranmeldung keine fünf Minuten — Zahlen prüfen, per ELSTER übermitteln, fertig.
14 Tage kostenlos testenELSTER-Übertragung
Für die Übermittlung brauchst du ein gültiges ELSTER-Zertifikat (Datei-Zertifikat, Endung .pfx). Das richtest du einmal in den Steuer-Einstellungen ein — danach läuft die Übertragung vollautomatisch.
Das Protokoll des Finanzamts (Transferprotokoll) bleibt nach erfolgreicher Übermittlung in Sortico gespeichert — du hast so immer den Nachweis, dass du fristgerecht angemeldet hast.
Die elektronische Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 149 AO). Eine Abgabe in Papierform ist nur in begründeten Ausnahmen möglich.
Häufige Fehler vermeiden
Was passiert wenn...
...ich zu spät melde?
Das Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt bis zu 10 % der Zahllast, mindestens 25 €. Bei dauerhaften Versäumnissen kann das Finanzamt außerdem Schätzbescheide erlassen.
...meine Zahllast höher ist als ich Geld habe?
Übermittele trotzdem fristgerecht — so vermeidest du den Verspätungszuschlag. Anschließend kannst du beim Finanzamt einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung beantragen.
...ich die Voranmeldung korrigieren muss?
Erstelle in Sortico eine Berichtigungs-Voranmeldung für denselben Zeitraum. Sie ersetzt die vorherige. Korrekturen sind bis zur Festsetzungsverjährung (in der Regel 4 Jahre) möglich.
Häufig gestellte Fragen
Woher weiß ich, ob ich monatlich oder quartalsweise anmelden muss?
Was passiert wenn ich die Frist verpasse?
Muss ich auch eine Null-Meldung abgeben wenn ich in einem Monat nichts umgesetzt habe?
Kann ich eine bereits übermittelte USt-VA korrigieren?
Was ist der Unterschied zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung?
Brauche ich ein ELSTER-Konto für die Übermittlung?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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