Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
Die USt-IdNr. für EU-Geschäfte — so beantragst du sie
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 5 min
Was ist die USt-Identifikationsnummer?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine europaweit eindeutige Unternehmenskennung für grenzüberschreitende Geschäfte im EU-Raum. Sie beginnt in Deutschland mit "DE" gefolgt von 9 Ziffern.
Sie ermöglicht das steuerfreie Reverse-Charge-Verfahren zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern — also den Wechsel der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Geregelt ist sie in § 27a UStG.
Die USt-ID ist nicht dasselbe wie die nationale Steuernummer. Sie wird zusätzlich vergeben und gilt speziell für EU-Transaktionen. Auf Rechnungen an EU-Unternehmen musst du beide Nummern angeben.
Wann brauche ich eine USt-ID?
| Situation | USt-ID nötig? |
|---|---|
| Innergemeinschaftliche Lieferungen an EU-Unternehmen (§ 4 Nr. 1b UStG) | Ja — Pflicht |
| Dienstleistungen an EU-Unternehmen (Reverse Charge) | Ja — Pflicht |
| Einkauf von Dienstleistungen aus EU (als Empfänger) | Ja — Pflicht für den Empfänger |
| Verkauf an Privatpersonen im EU-Ausland | Nicht zwingend, aber empfohlen |
| Ausschließlich nationale Geschäfte | Nicht nötig |
| Kleinunternehmer ohne EU-Geschäfte | Nicht nötig |
Wann ist sie zwingend?
Du brauchst eine USt-ID, sobald du Waren oder Dienstleistungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in anderen EU-Ländern lieferst oder von dort empfängst. Ohne USt-ID musst du auf grenzüberschreitende B2B-Leistungen Umsatzsteuer erheben und abführen — was beide Seiten teurer macht.
Kostenlos beim BZSt beantragen
Die USt-ID wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt — und zwar kostenlos (§ 27a UStG). Es gibt keine Gebühren, keine Jahresbeiträge.
Das BZSt ist die zentrale Behörde für USt-ID-Vergabe in Deutschland. Es prüft den Antrag und leitet ihn bei Bedarf an dein zuständiges Finanzamt weiter.
Voraussetzung: Du musst bereits als Unternehmer beim Finanzamt steuerlich erfasst sein (Steuernummer vorhanden) und umsatzsteuerlich tätig sein.
Online-Antrag oder Formular USt 1 TJ?
Heute ist der Antrag primär über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern möglich und empfohlen. Das Papierformular "USt 1 TJ" existiert weiterhin für den Postweg, wird aber nur noch selten genutzt.
Du hast zwei Wege zur USt-ID:
Online über das BZSt-Portal (empfohlen):
- Gehe zu www.bzst.de → "Formulare" → "Umsatzsteuer-ID"
- Klicke auf "USt-IdNr. online beantragen"
- Trage deine Steuernummer, das zuständige Finanzamt und deine Unternehmensdaten ein
- Absenden — fertig
Alternativ per Formular USt 1 TJ (Post):
- Formular beim BZSt oder über das Finanzamt erhältlich
- Ausgefüllt per Post an das BZSt schicken
- Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 1, 53221 Bonn
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Online (BZSt-Portal) — Standardweg | Schneller, kein Porto, Eingangsbestätigung | Erfordert Online-Zugang |
| Formular USt 1 TJ (Post) | Auch ohne Internet möglich | Langsamere Bearbeitung, kein digitaler Nachweis |
Bearbeitungszeit
Die typische Bearbeitungszeit beim BZSt beträgt 1 bis 4 Wochen. In Spitzenzeiten (Jahresbeginn, Sommer) kann es länger dauern.
Das BZSt leitet den Antrag zur Prüfung an dein Finanzamt weiter. Erst wenn das Finanzamt bestätigt, dass du steuerlich korrekt erfasst bist, vergibt das BZSt die USt-ID.
Starte den Antrag frühzeitig, bevor du deine erste grenzüberschreitende Rechnung schreiben musst. Ohne USt-ID kannst du keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen — du müsstest dann Umsatzsteuer erheben und abführen, was den EU-Kunden zusätzlich belastet.
VIES-Prüfung — Partner-USt-ID verifizieren
Bevor du eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführst, musst du die USt-ID deines EU-Partners prüfen und dokumentieren. Eine ungültige oder gefälschte USt-ID kostet dich die Steuerbefreiung.
VIES (VAT Information Exchange System) ist das offizielle EU-Verifikationssystem:
- Online unter: ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
- Eingabe der ausländischen USt-ID
- Sofortige Rückmeldung: gültig / ungültig / nicht verifizierbar
| VIES-Ergebnis | Was bedeutet das? | Was tun? |
|---|---|---|
| Gültig | USt-ID ist aktiv und registriert | Rechnung ohne USt ausstellen |
| Ungültig | USt-ID existiert nicht oder ist gesperrt | Keine Steuerbefreiung — USt erheben |
| Nicht verifizierbar | System temporär nicht erreichbar | Später erneut prüfen, Prüfung dokumentieren |
Dokumentiere jede VIES-Prüfung — Screenshot oder Ausdruck — und bewahre ihn als Beleg für die Steuerbefreiung auf. Bei einer Betriebsprüfung musst du nachweisen, dass du die USt-ID des Kunden geprüft hast.
EU-Rechnungen sofort korrekt
Mit Sortico hinterlegst du deine USt-ID einmal — und alle EU-Rechnungen werden automatisch korrekt ausgestellt: steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, korrekter Hinweis auf Reverse Charge, beide Steuernummern auf der Rechnung.
14 Tage kostenlos testenBesonderheiten bei Umzug oder Finanzamtswechsel
Wenn du umziehst und dadurch ein anderes Finanzamt zuständig wird, bleibt deine USt-ID in der Regel unverändert. Die USt-ID wird nicht vom Finanzamt, sondern vom BZSt vergeben und ist nicht ortsgebunden.
Teile dem BZSt dennoch Änderungen deiner Unternehmensdaten (Adresse, Firmenname) mit, damit die Registrierung aktuell bleibt — insbesondere wenn Geschäftspartner deine USt-ID über VIES prüfen.
Bei Unternehmensauflösung oder Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit solltest du das BZSt informieren, damit die USt-ID deaktiviert wird.
Typische Fehler vermeiden
Häufig gestellte Fragen
Wozu brauche ich eine USt-ID?
Ist die USt-ID dasselbe wie die Steuernummer?
Muss ich als Kleinunternehmer eine USt-ID beantragen?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kann meine USt-ID gesperrt werden?
Was ist die Zusammenfassende Meldung?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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