Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Die USt-IdNr. für EU-Geschäfte — so beantragst du sie

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 5 min

Was ist die USt-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine europaweit eindeutige Unternehmenskennung für grenzüberschreitende Geschäfte im EU-Raum. Sie beginnt in Deutschland mit "DE" gefolgt von 9 Ziffern.

Sie ermöglicht das steuerfreie Reverse-Charge-Verfahren zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern — also den Wechsel der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Geregelt ist sie in § 27a UStG.

Die USt-ID ist nicht dasselbe wie die nationale Steuernummer. Sie wird zusätzlich vergeben und gilt speziell für EU-Transaktionen. Auf Rechnungen an EU-Unternehmen musst du beide Nummern angeben.

Wann brauche ich eine USt-ID?

SituationUSt-ID nötig?
Innergemeinschaftliche Lieferungen an EU-Unternehmen (§ 4 Nr. 1b UStG)Ja — Pflicht
Dienstleistungen an EU-Unternehmen (Reverse Charge)Ja — Pflicht
Einkauf von Dienstleistungen aus EU (als Empfänger)Ja — Pflicht für den Empfänger
Verkauf an Privatpersonen im EU-AuslandNicht zwingend, aber empfohlen
Ausschließlich nationale GeschäfteNicht nötig
Kleinunternehmer ohne EU-GeschäfteNicht nötig

Wann ist sie zwingend?

Du brauchst eine USt-ID, sobald du Waren oder Dienstleistungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in anderen EU-Ländern lieferst oder von dort empfängst. Ohne USt-ID musst du auf grenzüberschreitende B2B-Leistungen Umsatzsteuer erheben und abführen — was beide Seiten teurer macht.

Kostenlos beim BZSt beantragen

Die USt-ID wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt — und zwar kostenlos (§ 27a UStG). Es gibt keine Gebühren, keine Jahresbeiträge.

Das BZSt ist die zentrale Behörde für USt-ID-Vergabe in Deutschland. Es prüft den Antrag und leitet ihn bei Bedarf an dein zuständiges Finanzamt weiter.

Voraussetzung: Du musst bereits als Unternehmer beim Finanzamt steuerlich erfasst sein (Steuernummer vorhanden) und umsatzsteuerlich tätig sein.

Online-Antrag oder Formular USt 1 TJ?

Heute ist der Antrag primär über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern möglich und empfohlen. Das Papierformular "USt 1 TJ" existiert weiterhin für den Postweg, wird aber nur noch selten genutzt.

Du hast zwei Wege zur USt-ID:

Online über das BZSt-Portal (empfohlen):

  1. Gehe zu www.bzst.de → "Formulare" → "Umsatzsteuer-ID"
  2. Klicke auf "USt-IdNr. online beantragen"
  3. Trage deine Steuernummer, das zuständige Finanzamt und deine Unternehmensdaten ein
  4. Absenden — fertig

Alternativ per Formular USt 1 TJ (Post):

  • Formular beim BZSt oder über das Finanzamt erhältlich
  • Ausgefüllt per Post an das BZSt schicken
  • Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 1, 53221 Bonn
WegVorteilNachteil
Online (BZSt-Portal) — StandardwegSchneller, kein Porto, EingangsbestätigungErfordert Online-Zugang
Formular USt 1 TJ (Post)Auch ohne Internet möglichLangsamere Bearbeitung, kein digitaler Nachweis
Tipp: Nutze den Online-Antrag — er ist schneller bearbeitet und du bekommst eine Eingangsbestätigung.

Bearbeitungszeit

Die typische Bearbeitungszeit beim BZSt beträgt 1 bis 4 Wochen. In Spitzenzeiten (Jahresbeginn, Sommer) kann es länger dauern.

Das BZSt leitet den Antrag zur Prüfung an dein Finanzamt weiter. Erst wenn das Finanzamt bestätigt, dass du steuerlich korrekt erfasst bist, vergibt das BZSt die USt-ID.

Starte den Antrag frühzeitig, bevor du deine erste grenzüberschreitende Rechnung schreiben musst. Ohne USt-ID kannst du keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen — du müsstest dann Umsatzsteuer erheben und abführen, was den EU-Kunden zusätzlich belastet.

VIES-Prüfung — Partner-USt-ID verifizieren

Bevor du eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführst, musst du die USt-ID deines EU-Partners prüfen und dokumentieren. Eine ungültige oder gefälschte USt-ID kostet dich die Steuerbefreiung.

VIES (VAT Information Exchange System) ist das offizielle EU-Verifikationssystem:

  • Online unter: ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
  • Eingabe der ausländischen USt-ID
  • Sofortige Rückmeldung: gültig / ungültig / nicht verifizierbar
VIES-ErgebnisWas bedeutet das?Was tun?
GültigUSt-ID ist aktiv und registriertRechnung ohne USt ausstellen
UngültigUSt-ID existiert nicht oder ist gesperrtKeine Steuerbefreiung — USt erheben
Nicht verifizierbarSystem temporär nicht erreichbarSpäter erneut prüfen, Prüfung dokumentieren

Dokumentiere jede VIES-Prüfung — Screenshot oder Ausdruck — und bewahre ihn als Beleg für die Steuerbefreiung auf. Bei einer Betriebsprüfung musst du nachweisen, dass du die USt-ID des Kunden geprüft hast.

EU-Rechnungen sofort korrekt

Mit Sortico hinterlegst du deine USt-ID einmal — und alle EU-Rechnungen werden automatisch korrekt ausgestellt: steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, korrekter Hinweis auf Reverse Charge, beide Steuernummern auf der Rechnung.

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Besonderheiten bei Umzug oder Finanzamtswechsel

Wenn du umziehst und dadurch ein anderes Finanzamt zuständig wird, bleibt deine USt-ID in der Regel unverändert. Die USt-ID wird nicht vom Finanzamt, sondern vom BZSt vergeben und ist nicht ortsgebunden.

Teile dem BZSt dennoch Änderungen deiner Unternehmensdaten (Adresse, Firmenname) mit, damit die Registrierung aktuell bleibt — insbesondere wenn Geschäftspartner deine USt-ID über VIES prüfen.

Bei Unternehmensauflösung oder Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit solltest du das BZSt informieren, damit die USt-ID deaktiviert wird.

Typische Fehler vermeiden

Antrag zu spät stellen. Beantrage die USt-ID, bevor du dein erstes EU-Geschäft abschließt — nicht erst wenn der EU-Kunde schon die Rechnung erwartet. 1–4 Wochen Vorlaufzeit einplanen.
Partner-USt-ID nicht prüfen. Wenn die USt-ID deines EU-Kunden ungültig ist und du trotzdem steuerfrei abrechnest, haftest du für die entgangene Umsatzsteuer. Immer vor Rechnungsstellung über VIES prüfen und dokumentieren.
USt-ID auf Rechnungen vergessen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse-Charge-Leistungen müssen sowohl deine USt-ID als auch die des Empfängers auf der Rechnung stehen. Sortico ergänzt beide automatisch.
Zusammenfassende Meldung vergessen. Wer regelmäßig EU-B2B-Geschäfte macht, muss eine Zusammenfassende Meldung (ZM) nach § 18a UStG abgeben — monatlich oder quartalsweise. Das ist eine eigenständige Pflicht neben der USt-VA.

Häufig gestellte Fragen

Wozu brauche ich eine USt-ID?
Die USt-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) brauchst du für grenzüberschreitende Geschäfte im EU-Raum. Sie ermöglicht steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen — und ist Pflichtangabe auf Rechnungen an EU-Kunden.
Ist die USt-ID dasselbe wie die Steuernummer?
Nein. Die Steuernummer (z.B. 12/345/67890) vergeben die deutschen Finanzämter für nationale Steuerpflichten. Die USt-ID (z.B. DE123456789) vergibt das BZSt für EU-weite Transaktionen. Beide sind auf Ausgangsrechnungen anzugeben.
Muss ich als Kleinunternehmer eine USt-ID beantragen?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG können eine USt-ID beantragen, müssen es aber nur wenn sie tatsächlich EU-Geschäfte machen. Da Kleinunternehmer keine USt ausweisen, ist der praktische Nutzen begrenzt — Lieferungen bleiben auch ohne USt-ID steuerpflichtig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Typisch 1 bis 4 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags beim BZSt. Die Vergabe kann sich verzögern, wenn das BZSt beim Finanzamt Rückfragen stellt. Dringende Fälle können telefonisch beschleunigt werden.
Kann meine USt-ID gesperrt werden?
Ja. Das BZSt kann eine USt-ID widerrufen oder sperren, wenn Missbrauch vermutet wird oder das Unternehmen nicht mehr aktiv ist. Bei Unternehmensauflösung teilst du das dem BZSt mit.
Was ist die Zusammenfassende Meldung?
Die ZM (§ 18a UStG) ist eine monatliche oder quartalsweise Meldung aller innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen mit den USt-IDs der Empfänger. Sie ist elektronisch über ELSTER zu übermitteln — als Ergänzung zur USt-VA.

Begriffe einfach erklärt

USt-ID / USt-IdNr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — europaweit eindeutige Kennung für Unternehmen bei grenzüberschreitenden EU-Geschäften. In Deutschland: DE + 9 Ziffern.
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern — die Bundesbehörde, die USt-IDs vergibt und für bestimmte steuerliche Aufgaben zuständig ist, die nicht beim Finanzamt liegen.
VIES
VAT Information Exchange System — EU-Datenbank zur Prüfung der Gültigkeit von USt-IDs. Erreichbar unter ec.europa.eu/taxation_customs/vies/.
Innergemeinschaftliche Lieferung
Lieferung von Waren von einem EU-Land in ein anderes an einen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmer. Steuerfrei im Herkunftsland, steuerpflichtig im Bestimmungsland.
Reverse Charge
Umkehrung der Steuerschuld — der Leistungsempfänger (nicht der Leistungserbringer) schuldet die Umsatzsteuer im eigenen Land. Gilt bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen im EU-Raum.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Monatliche oder quartalsweise Meldung aller innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen mit den USt-IDs der Empfänger (§ 18a UStG). Ergänzung zur USt-VA.
Formular USt 1 TJ
Das offizielle Formular für den Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

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