Rechnung schreiben — Pflichtangaben und E-Rechnung
Rechtssichere Rechnungen in Sekunden — mit allen Pflichtangaben
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 9 min
Was ist eine Rechnung?
Eine Rechnung dokumentiert eine erbrachte Leistung oder Lieferung gegen Bezahlung. Sie ist die Grundlage für die Zahlungsforderung und gleichzeitig steuerlich relevanter Beleg — sowohl für dich als Aussteller als auch für den Empfänger.
In Sortico erstellst du Rechnungen in wenigen Klicks: Empfänger wählen, Leistung beschreiben, Betrag eingeben — Sortico kümmert sich um Pflichtangaben, fortlaufende Nummerierung, Steuerausweis und auf Wunsch auch um den E-Rechnungs-Versand.
Sortico erstellt Rechnungen automatisch gemäß § 14 UStG und unterstützt alle gängigen Formate — von der einfachen PDF-Rechnung bis zur strukturierten E-Rechnung im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format.
Wer darf Rechnungen ausstellen?
Berechtigt zum Rechnungsstellen
- Unternehmen jeder Rechtsform (GmbH, UG, GbR, OHG, KG, Einzelunternehmen)
- Freiberufler und Selbstständige
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG (mit Sonderregeln)
Verpflichtung zur Rechnungsstellung
Bei Leistungen an andere Unternehmer (B2B) musst du innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung eine Rechnung ausstellen — gesetzliche Pflicht nach § 14 UStG. Bei Leistungen an Privatpersonen ist die Rechnungsstellung freiwillig, aber empfohlen.
Wie schnell ist eine Rechnung erstellt?
Mit Sortico hast du eine vollständige Rechnung in unter einer Minute fertig — Empfänger aus dem Kontakte-Verzeichnis wählen, Position eingeben, Sortico erledigt den Rest. Pflichtangaben, Steuerberechnung, fortlaufende Nummerierung und PDF-Generierung passieren automatisch.
14 Tage kostenlos testenPflichtangaben einer Rechnung
Welche Angaben Pflicht sind, hängt vom Bruttobetrag ab.
Bei Beträgen ab 250 € brutto — 10 Pflichtangaben (§ 14 UStG)
| Angabe | Beschreibung | Woher in Sortico? |
|---|---|---|
| Name + Adresse Verkäufer | Vollständige Anschrift des Ausstellers | Aus Unternehmensprofil |
| Name + Adresse Käufer | Vollständige Anschrift des Empfängers | Aus Kontakte-Verzeichnis |
| Steuernummer/USt-IdNr. | Identifikation beim Finanzamt | Aus Unternehmensprofil |
| Ausstellungsdatum | Tag der Rechnungserstellung | Automatisch |
| Rechnungsnummer | Einmalig, fortlaufend | Automatisch generiert |
| Leistungsbeschreibung | Was wurde geliefert/geleistet? | Bei Erstellung eingegeben |
| Leistungsdatum | Wann wurde geliefert/geleistet? | Bei Erstellung wählbar |
| Nettobetrag | Betrag ohne Steuer | Automatisch berechnet |
| Steuersatz | 19%, 7%, oder steuerfrei | Aus Position |
| Steuerbetrag | Berechnete Umsatzsteuer | Automatisch berechnet |
Bei Beträgen unter 250 € brutto — Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV)
Hier reichen 5 Angaben — Käufer-Daten, Rechnungsnummer und Steuernummer entfallen.
| Angabe | Pflicht? |
|---|---|
| Name + Adresse Verkäufer | Ja |
| Ausstellungsdatum | Ja |
| Beschreibung der Leistung/Ware | Ja |
| Bruttobetrag | Ja |
| Steuersatz | Ja |
| Name des Käufers | Nicht nötig |
| Rechnungsnummer | Nicht nötig |
| Steuernummer/USt-IdNr. | Nicht nötig |
| Netto + USt. getrennt | Nicht nötig |
Damit Sortico gültige Rechnungen erstellen kann, müssen Name, Adresse und Steuernummer in deinen Unternehmenseinstellungen hinterlegt sein. Sortico warnt dich, wenn etwas fehlt.
Rechnungen als Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Stattdessen brauchst du einen Hinweis auf der Rechnung.
Pflichthinweis auf Kleinunternehmer-Rechnungen
"Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG"
Sortico fügt diesen Hinweis automatisch ein, sobald du im Unternehmensprofil Kleinunternehmer aktiviert hast. Die Steuersatz-Auswahl wird dann ausgeblendet.
| Thema | Regelbesteuerung | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| USt. ausweisen | Ja (19%, 7%, etc.) | Nein |
| USt.-Felder in Sortico | Sichtbar | Ausgeblendet |
| Vorsteuerabzug | Ja | Nein |
| Hinweis auf Rechnung | — | „Kein Ausweis von USt gem. § 19 UStG“ |
| Steuernummer auf Rechnung | Pflicht | Pflicht |
Wenn du Kleinunternehmer bist und versehentlich USt. ausweist, schuldest du die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt — auch wenn du gar nicht steuerpflichtig wärst. Sortico verhindert das automatisch.
E-Rechnungspflicht ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine schrittweise eingeführte E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte zwischen deutschen Unternehmen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Dokument — kein einfaches PDF per E-Mail. Es enthält maschinenlesbare XML-Daten, die direkt in die Buchhaltung des Empfängers eingelesen werden können.
Anerkannte Formate
| Format | Beschreibung | Einsatz |
|---|---|---|
| XRechnung | Reines XML (UN/CEFACT-Standard) | Pflicht für öffentliche Auftraggeber |
| ZUGFeRD 2.x | PDF + eingebettetes XML | Empfohlen für B2B — Mensch und Maschine lesbar |
| EDI-Formate | Verschiedene EDI-Standards | Für etablierte EDI-Partnerschaften |
Zeitplan der Pflicht
- Seit 1.1.2025: Alle deutschen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Ab 1.1.2027: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 €
- Ab 1.1.2028: Pflicht zur Ausstellung für alle Unternehmen
Bis zum jeweiligen Stichtag dürfen weiter PDF- oder Papierrechnungen genutzt werden — vorausgesetzt der Empfänger stimmt zu.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht: Kleinbetragsrechnungen unter 250 €, Rechnungen an Endverbraucher (B2C), und Rechnungen für steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug.
Zahlungsfristen und Mahnwesen
In Deutschland gilt: Wenn keine Zahlungsfrist auf der Rechnung steht, ist die Rechnung sofort fällig. Üblich und empfehlenswert sind aber konkrete Fristen.
Übliche Zahlungsfristen
- 14 Tage netto — Standard für B2B-Dienstleistungen
- 30 Tage netto — Standard für B2B-Warenlieferungen
- Sofort fällig — bei B2C oder besonders kurzfristigen Leistungen
Mahnwesen
Wenn der Kunde nicht zahlt, gilt nach § 286 BGB:
- B2B (Unternehmer): Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch ein — auch ohne Mahnung
- B2C (Privatpersonen): Der automatische 30-Tage-Verzug greift nur, wenn du den Privatkunden auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Frist hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Ohne Hinweis musst du den Privatkunden erst mahnen
- Erste Mahnung: höflich, mit neuer Frist
- Zweite Mahnung: deutlicher, mit Verzugszinsen
- Dritte Mahnung: Letzte Frist vor Inkasso/Klage
Sortico erinnert dich automatisch an überfällige Rechnungen und kann Mahnungen mit einem Klick erstellen — bei Privatkunden-Rechnungen fügt Sortico den Hinweis auf die 30-Tage-Frist standardmäßig ein.
Fehler korrigieren — Stornorechnung
Eine bereits versendete Rechnung darf nicht gelöscht oder verändert werden — auch nicht in der Buchhaltung. Stattdessen erstellst du eine Stornorechnung (auch Korrekturrechnung).
So funktioniert eine Stornorechnung
- Öffne die fehlerhafte Rechnung
- Klicke auf Stornieren
- Sortico erstellt automatisch eine Stornorechnung mit negativem Betrag und Verweis auf die Original-Rechnungsnummer
- Erstelle anschließend eine neue, korrekte Rechnung
| Schritt | Rechnungsnummer | Betrag | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Original (fehlerhaft) | RE-2026-0042 | + 1.190,00 € | Bleibt als Beleg bestehen |
| Stornorechnung | RE-2026-0043 | − 1.190,00 € | Hebt Original auf |
| Neue korrekte Rechnung | RE-2026-0044 | + 950,00 € | Korrigierte Forderung |
Die Stornorechnung muss alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung enthalten plus den Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer.
Aufbewahrungspflicht
Rechnungen sind Buchungsbelege und müssen nach § 147 AO und § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Verkürzung zum 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege — und damit auch für Rechnungen — von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanz und Inventar gelten weiterhin 10 Jahre; für Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre.
Aufbewahrungsformat
- Papier-Rechnungen: dürfen digitalisiert (gescannt) werden, das Papier-Original kann anschließend vernichtet werden
- E-Rechnungen: müssen im Original-Format (XML) gespeichert werden, nicht nur als PDF
- PDF-Rechnungen: müssen in der Form aufbewahrt werden, in der sie erhalten/versendet wurden
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.
Vorsteuerabzug aus Rechnungen
Wenn du selbst Rechnungen empfängst und vorsteuerabzugsberechtigt bist (also nicht Kleinunternehmer), kannst du die ausgewiesene USt. als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen — geregelt in § 15 UStG.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Rechnung enthält alle Pflichtangaben nach § 14 UStG
- USt. ist gesondert ausgewiesen (bei Beträgen ≥ 250 €)
- Leistung wurde für dein Unternehmen erbracht
- Du hast die Rechnung erhalten (nicht nur die Leistung)
Fehlt eine Pflichtangabe auf der Eingangsrechnung, ist der Vorsteuerabzug gefährdet. Bitte den Aussteller im Zweifelsfall um eine korrigierte Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine E-Rechnung und seit wann gilt die Pflicht?
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Was ist der Unterschied zwischen Kleinbetragsrechnung und Standardrechnung?
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer auf der Rechnung?
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Was passiert wenn ich eine Rechnung stornieren muss?
Muss ich Rechnungsnummern fortlaufend vergeben?
Was ist ZUGFeRD und was XRechnung?
Häufige Fehler vermeiden
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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