Gewerbesteuer verstehen und berechnen

Wer zahlt Gewerbesteuer und wie viel — klare Antworten

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 8 min

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs — sie ist damit keine Einkommensteuer, sondern eine eigenständige Unternehmenssteuer, die direkt von Gemeinden erhoben wird. Geregelt ist sie im Gewerbesteuergesetz (§ 2 GewStG).

Praktisch bedeutet das: Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest. Betriebe in Städten mit hohem Hebesatz zahlen mehr als vergleichbare Betriebe in Randgemeinden — bei identischen Gewinnen.

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer — sie wird auf den objektiven Ertrag des Betriebs erhoben, unabhängig von persönlichen Verhältnissen des Inhabers. Das unterscheidet sie von der Einkommensteuer.

Wer zahlt Gewerbesteuer?

Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle Gewerbebetriebe im Inland. Das umfasst:

UnternehmensformGewerbesteuerpflichtig?
Einzelunternehmen (Gewerbe)Ja — mit Freibetrag 24.500 €
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR als Gewerbe)Ja — mit Freibetrag 24.500 €
GmbH / UGJa — ab erstem Euro (kein Freibetrag)
AGJa — ab erstem Euro (kein Freibetrag)
Freiberufler (§ 18 EStG)Nein — gewerbesteuerfrei
Landwirte und ForstwirteNein — gewerbesteuerfrei

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG gelten kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb — auch wenn ihre Tätigkeit eigentlich freiberuflicher Natur ist.

Freiberufler — gewerbesteuerfrei

Freiberufler nach § 18 EStG sind von der Gewerbesteuer befreit. Klassische freie Berufe sind:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
  • Rechts- und Steuerberufe: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare
  • Technische und künstlerische Berufe: Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller
  • Beratungsberufe: Unternehmensberater, IT-Berater mit überwiegend schöpferischer Tätigkeit

Die Grenze zwischen Gewerbe und freier Berufstätigkeit ist nicht immer eindeutig. Wer z.B. Software nicht nur berät, sondern auch handelt oder standardisierte Produkte verkauft, kann gewerblich tätig sein. Im Zweifel klärt das Finanzamt die Einordnung — lass das prüfen, bevor du davon ausgehst, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen.

Berechnungsschritte im Überblick

Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet:

Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Steuerlicher Gewinn (§ 7 GewStG)
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
− Kürzungen (§ 9 GewStG)
− Freibetrag (bei Einzelunternehmen / PersG)
= Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)

Schritt 2: Steuermessbetrag
Gewerbeertrag × 3,5% (Messzahl)
= Steuermessbetrag

Schritt 3: Gewerbesteuer
Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
= Gewerbesteuer

Freibetrag und Steuermesszahl

Der Freibetrag beträgt 24.500 € und gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG). Er wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Messzahl angewendet wird.

Die Steuermesszahl beträgt bundeseinheitlich 3,5% (§ 11 GewStG) — sie ist für alle Rechtsformen und Gemeinden identisch. Erst der Hebesatz variiert.

Gewerbeertrag− Freibetrag= Bemessungsgrundlage× 3,5%= Messbetrag
30.000 €24.500 €5.500 €3,5%192,50 €
60.000 €24.500 €35.500 €3,5%1.242,50 €
120.000 €24.500 €95.500 €3,5%3.342,50 €
80.000 € (GmbH)kein Freibetrag80.000 €3,5%2.800,00 €

Hebesatz je Gemeinde

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt (§ 14 GewStG) und schwankt erheblich:

Gemeinde-TypTypischer HebesatzBemerkung
Kleine Landgemeinde200–300%Steuerlich attraktiv, aber oft schlechtere Infrastruktur
Mittelstadt380–420%Häufigster Bereich
Großstadt (z.B. München)490%Hoher Hebesatz, aber zentrale Lage
Frankfurt am Main460%Beispielwert
Berlin410%Beispielwert
Hamburg470%Beispielwert

Den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde findest du auf der Webseite des Finanzamts oder der Gemeindeverwaltung.

Gewerbesteuer wird an die Gemeinde am Ort der Betriebsstätte abgeführt — bei mehreren Betriebsstätten wird der Steuermessbetrag auf die Gemeinden aufgeteilt (Zerlegungsverfahren, § 14 GewStG).

Hinzurechnungen und Kürzungen

Der Gewerbeertrag ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gewinn. Bestimmte Positionen werden hinzugerechnet oder abgezogen.

Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)

PositionHinzurechnung
Zinsen für Schulden25% des Betrags
Mieten und Pachten für bewegliche Wirtschaftsgüter20% des Betrags
Mieten und Pachten für unbewegliche Güter (Immobilien)50% des Betrags
Leasingkosten bewegliche Güter20% des Betrags

Es gilt ein Freibetrag für Hinzurechnungen: Die Summe der oben genannten Positionen wird nur hinzugerechnet, soweit sie 200.000 € übersteigt.

Kürzungen (§ 9 GewStG)

PositionKürzung
1,2% des Einheitswerts von Grundbesitz (alternativ: Grundsteuer × 14)Kürzung vom Gewerbeertrag
Gewinnanteile aus PersonengesellschaftenVoll gekürzt
Dividenden ab 15% Beteiligung an KapitalgesellschaftVoll gekürzt

Hinzurechnungen und Kürzungen machen die Gewerbesteuer-Berechnung komplex. Für die meisten kleinen Betriebe ohne große Fremdfinanzierung sind die Abweichungen vom steuerlichen Gewinn gering. Bei Immobilien oder hoher Fremdfinanzierung lohnt sich die genaue Betrachtung mit einem Steuerberater.

Anrechnung auf Einkommensteuer

Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter kann die Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden — das verhindert eine echte Doppelbelastung (§ 35 EStG).

Anrechnungsbetrag: Steuermessbetrag × 4,0

Beispiel:
Steuermessbetrag: 1.242,50 €
Anrechnungsbetrag: 1.242,50 € × 4,0 = 4.970,00 €
→ Diese 4.970 € werden von der ESt-Schuld abgezogen

Bei einem Hebesatz von 400% ist die Anrechnung damit gleich der gezahlten Gewerbesteuer — de facto keine Doppelbelastung. Bei höheren Hebesätzen (z.B. 490%) bleibt eine geringe Restbelastung bestehen.

Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt und setzt voraus, dass du tatsächlich Einkommensteuer zahlst. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung — GmbH und AG zahlen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer kumulativ.

Berechnungsbeispiel

Einzelunternehmer, Hebesatz 400%:

Steuerlicher Gewinn:          60.000 €
+ Hinzurechnungen (Zinsen):    2.000 €
− Kürzungen:                       0 €
= Gewerbeertrag:              62.000 €
− Freibetrag:                −24.500 €
= Bemessungsgrundlage:        37.500 €
(abgerundet auf 100 €):       37.500 €

× Steuermesszahl 3,5%:         1.312,50 €  (Steuermessbetrag)
× Hebesatz 400%:               5.250,00 €  (Gewerbesteuer)

Anrechnung auf ESt (§ 35 EStG):
1.312,50 € × 4,0 =             5.250,00 €
→ Gewerbesteuer-Belastung nach Anrechnung: 0 € (bei ESt-Schuld ≥ 5.250 €)

GmbH, Hebesatz 400%, kein Freibetrag:

Gewerbeertrag:                60.000 €
× 3,5%:                        2.100,00 €  (Steuermessbetrag)
× 400%:                        8.400,00 €  (Gewerbesteuer)
Keine Anrechnung auf KSt → volle Belastung

Vorauszahlungen

Gewerbesteuer wird in Vorauszahlungen quartalsweise abgeführt. Die Fälligkeitstermine sind:

QuartalFällig am
1. Quartal15. Februar
2. Quartal15. Mai
3. Quartal15. August
4. Quartal15. November

Die Vorauszahlungen richten sich nach der Gewerbesteuer des Vorjahres (je ein Viertel). Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung und Festsetzung durch das Finanzamt ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.

Tipp: Wenn dein Gewinn im laufenden Jahr deutlich unter dem Vorjahr liegt, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Das verbessert die Liquidität.

Gewerbesteuer schnell abschätzen

Mit der einfachen Faustformel kannst du deine Gewerbesteuer-Last jederzeit abschätzen:

  1. Deinen Gewinn halbieren → das ist eine grobe Basis nach Freibetrag und Abzügen
  2. × 3,5% × Hebesatz deiner Gemeinde

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Typische Fehler vermeiden

Gewerbesteuer vergessen einzuplanen. Gerade im ersten Jahr unterschätzen viele Unternehmer die Gewerbesteuer. Lege quartalsweise Rücklagen an, sodass Vorauszahlungen und eventuelle Nachzahlungen kein Liquiditätsproblem werden.
Als Freiberufler gewerbliche Tätigkeiten mischen. Wer als Freiberufler auch gewerbliche Leistungen erbringt (z.B. Softwareentwickler verkauft zusätzlich Lizenzen), kann dadurch die gesamte Tätigkeit gewerblich "infizieren" — Gewerbesteuer fällt dann auf alles an. Saubere Trennung oder separate Rechtsform ist ratsam.
Herabsetzungsantrag vergessen. Bei stark sinkenden Gewinnen zahlen viele zu hohe Vorauszahlungen. Ein Antrag auf Herabsetzung sichert Liquidität.
Anrechnung auf ESt nicht genutzt. Einzelunternehmer vergessen manchmal die Anrechnung nach § 35 EStG. Stelle sicher, dass dein Steuerberater oder deine Steuersoftware diese Position korrekt erfasst.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Freiberufler nach § 18 EStG — etwa Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten oder IT-Selbstständige mit überwiegend schöpferischer Tätigkeit — sind von der Gewerbesteuer befreit. Entscheidend ist die Einordnung deiner Tätigkeit durch das Finanzamt.
Wann muss ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?
Quartalsweise am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Die Höhe richtet sich nach der Steuer des Vorjahres. Beim Finanzamt kannst du Anpassung der Vorauszahlung beantragen, wenn sich dein Gewinn deutlich verändert hat.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG). Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG haben keinen Freibetrag — sie zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Steuermessbetrag und Gewerbesteuer?
Der Steuermessbetrag ist ein Zwischenwert (Gewerbeertrag × 3,5%). Dieser wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert, um die tatsächliche Gewerbesteuer zu ermitteln. Der Messbetrag ist damit unabhängig von der Gemeinde.
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG): Der Steuermessbetrag × 4,0 mindert die Einkommensteuerschuld. Das gleicht die Doppelbelastung bei normalen Hebesätzen weitgehend aus.
Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen?
Der Gewerbeertrag weicht vom steuerlichen Gewinn ab. Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) umfassen z.B. 25% der Finanzierungskosten (Zinsen, Mieten, Leasingkosten). Kürzungen (§ 9 GewStG) betreffen v.a. Grundstückserträge und Gewinnanteile aus Personengesellschaften.
Welche Gemeinde berechnet meine Gewerbesteuer?
Die Gemeinde, in der sich deine Betriebsstätte befindet (§ 14 GewStG). Bei mehreren Betriebsstätten wird der Steuermessbetrag nach Arbeitslöhnen auf die Gemeinden aufgeteilt (Zerlegung).

Begriffe einfach erklärt

Gewerbeertrag
Ausgangsgröße für die Gewerbesteuer. Steuerlicher Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen minus Freibetrag. Geregelt in § 7 GewStG.
Steuermesszahl
Der einheitliche bundesweite Satz von 3,5%, der auf den Gewerbeertrag angewendet wird. Ergibt den Steuermessbetrag.
Steuermessbetrag
Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl (3,5%). Zwischenwert, der mit dem Hebesatz multipliziert die endgültige Gewerbesteuer ergibt.
Hebesatz
Der gemeindliche Multiplikator zur Berechnung der Gewerbesteuer. Jede Gemeinde legt ihn selbst fest — bundesweit mindestens 200%.
Hinzurechnungen
Bestimmte Aufwendungen, die dem Gewinn für die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet werden — z.B. 25% der Zinsen. Sollen verhindern, dass Finanzierungskosten die Gewerbesteuer-Basis zu stark drücken.
Kürzungen
Abzüge vom Gewerbeertrag für bestimmte Erträge, z.B. Grundstückserträge. Sollen Doppelbesteuerung vermeiden.
Gewerbesteuer-Freibetrag
24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Anrechnung (§ 35 EStG)
Mechanismus, der die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von Einzelunternehmern und Personengesellschaftern anrechnet. Vermeidet weitgehend Doppelbelastung.
Vorauszahlung
Quartalsweise Abschlagszahlung auf die Gewerbesteuer. Fällig am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

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