Gewerbesteuer verstehen und berechnen
Wer zahlt Gewerbesteuer und wie viel — klare Antworten
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 8 min
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs — sie ist damit keine Einkommensteuer, sondern eine eigenständige Unternehmenssteuer, die direkt von Gemeinden erhoben wird. Geregelt ist sie im Gewerbesteuergesetz (§ 2 GewStG).
Praktisch bedeutet das: Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest. Betriebe in Städten mit hohem Hebesatz zahlen mehr als vergleichbare Betriebe in Randgemeinden — bei identischen Gewinnen.
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer — sie wird auf den objektiven Ertrag des Betriebs erhoben, unabhängig von persönlichen Verhältnissen des Inhabers. Das unterscheidet sie von der Einkommensteuer.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle Gewerbebetriebe im Inland. Das umfasst:
| Unternehmensform | Gewerbesteuerpflichtig? |
|---|---|
| Einzelunternehmen (Gewerbe) | Ja — mit Freibetrag 24.500 € |
| Personengesellschaft (OHG, KG, GbR als Gewerbe) | Ja — mit Freibetrag 24.500 € |
| GmbH / UG | Ja — ab erstem Euro (kein Freibetrag) |
| AG | Ja — ab erstem Euro (kein Freibetrag) |
| Freiberufler (§ 18 EStG) | Nein — gewerbesteuerfrei |
| Landwirte und Forstwirte | Nein — gewerbesteuerfrei |
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG gelten kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb — auch wenn ihre Tätigkeit eigentlich freiberuflicher Natur ist.
Freiberufler — gewerbesteuerfrei
Freiberufler nach § 18 EStG sind von der Gewerbesteuer befreit. Klassische freie Berufe sind:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
- Rechts- und Steuerberufe: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare
- Technische und künstlerische Berufe: Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller
- Beratungsberufe: Unternehmensberater, IT-Berater mit überwiegend schöpferischer Tätigkeit
Die Grenze zwischen Gewerbe und freier Berufstätigkeit ist nicht immer eindeutig. Wer z.B. Software nicht nur berät, sondern auch handelt oder standardisierte Produkte verkauft, kann gewerblich tätig sein. Im Zweifel klärt das Finanzamt die Einordnung — lass das prüfen, bevor du davon ausgehst, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen.
Berechnungsschritte im Überblick
Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet:
Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Steuerlicher Gewinn (§ 7 GewStG)
+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
− Kürzungen (§ 9 GewStG)
− Freibetrag (bei Einzelunternehmen / PersG)
= Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)
Schritt 2: Steuermessbetrag
Gewerbeertrag × 3,5% (Messzahl)
= Steuermessbetrag
Schritt 3: Gewerbesteuer
Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
= Gewerbesteuer
Freibetrag und Steuermesszahl
Der Freibetrag beträgt 24.500 € und gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG). Er wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Messzahl angewendet wird.
Die Steuermesszahl beträgt bundeseinheitlich 3,5% (§ 11 GewStG) — sie ist für alle Rechtsformen und Gemeinden identisch. Erst der Hebesatz variiert.
| Gewerbeertrag | − Freibetrag | = Bemessungsgrundlage | × 3,5% | = Messbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 24.500 € | 5.500 € | 3,5% | 192,50 € |
| 60.000 € | 24.500 € | 35.500 € | 3,5% | 1.242,50 € |
| 120.000 € | 24.500 € | 95.500 € | 3,5% | 3.342,50 € |
| 80.000 € (GmbH) | kein Freibetrag | 80.000 € | 3,5% | 2.800,00 € |
Hebesatz je Gemeinde
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt (§ 14 GewStG) und schwankt erheblich:
| Gemeinde-Typ | Typischer Hebesatz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Kleine Landgemeinde | 200–300% | Steuerlich attraktiv, aber oft schlechtere Infrastruktur |
| Mittelstadt | 380–420% | Häufigster Bereich |
| Großstadt (z.B. München) | 490% | Hoher Hebesatz, aber zentrale Lage |
| Frankfurt am Main | 460% | Beispielwert |
| Berlin | 410% | Beispielwert |
| Hamburg | 470% | Beispielwert |
Den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde findest du auf der Webseite des Finanzamts oder der Gemeindeverwaltung.
Gewerbesteuer wird an die Gemeinde am Ort der Betriebsstätte abgeführt — bei mehreren Betriebsstätten wird der Steuermessbetrag auf die Gemeinden aufgeteilt (Zerlegungsverfahren, § 14 GewStG).
Hinzurechnungen und Kürzungen
Der Gewerbeertrag ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gewinn. Bestimmte Positionen werden hinzugerechnet oder abgezogen.
Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)
| Position | Hinzurechnung |
|---|---|
| Zinsen für Schulden | 25% des Betrags |
| Mieten und Pachten für bewegliche Wirtschaftsgüter | 20% des Betrags |
| Mieten und Pachten für unbewegliche Güter (Immobilien) | 50% des Betrags |
| Leasingkosten bewegliche Güter | 20% des Betrags |
Es gilt ein Freibetrag für Hinzurechnungen: Die Summe der oben genannten Positionen wird nur hinzugerechnet, soweit sie 200.000 € übersteigt.
Kürzungen (§ 9 GewStG)
| Position | Kürzung |
|---|---|
| 1,2% des Einheitswerts von Grundbesitz (alternativ: Grundsteuer × 14) | Kürzung vom Gewerbeertrag |
| Gewinnanteile aus Personengesellschaften | Voll gekürzt |
| Dividenden ab 15% Beteiligung an Kapitalgesellschaft | Voll gekürzt |
Hinzurechnungen und Kürzungen machen die Gewerbesteuer-Berechnung komplex. Für die meisten kleinen Betriebe ohne große Fremdfinanzierung sind die Abweichungen vom steuerlichen Gewinn gering. Bei Immobilien oder hoher Fremdfinanzierung lohnt sich die genaue Betrachtung mit einem Steuerberater.
Anrechnung auf Einkommensteuer
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter kann die Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden — das verhindert eine echte Doppelbelastung (§ 35 EStG).
Anrechnungsbetrag: Steuermessbetrag × 4,0
Beispiel:
Steuermessbetrag: 1.242,50 €
Anrechnungsbetrag: 1.242,50 € × 4,0 = 4.970,00 €
→ Diese 4.970 € werden von der ESt-Schuld abgezogen
Bei einem Hebesatz von 400% ist die Anrechnung damit gleich der gezahlten Gewerbesteuer — de facto keine Doppelbelastung. Bei höheren Hebesätzen (z.B. 490%) bleibt eine geringe Restbelastung bestehen.
Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt und setzt voraus, dass du tatsächlich Einkommensteuer zahlst. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung — GmbH und AG zahlen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer kumulativ.
Berechnungsbeispiel
Einzelunternehmer, Hebesatz 400%:
Steuerlicher Gewinn: 60.000 €
+ Hinzurechnungen (Zinsen): 2.000 €
− Kürzungen: 0 €
= Gewerbeertrag: 62.000 €
− Freibetrag: −24.500 €
= Bemessungsgrundlage: 37.500 €
(abgerundet auf 100 €): 37.500 €
× Steuermesszahl 3,5%: 1.312,50 € (Steuermessbetrag)
× Hebesatz 400%: 5.250,00 € (Gewerbesteuer)
Anrechnung auf ESt (§ 35 EStG):
1.312,50 € × 4,0 = 5.250,00 €
→ Gewerbesteuer-Belastung nach Anrechnung: 0 € (bei ESt-Schuld ≥ 5.250 €)
GmbH, Hebesatz 400%, kein Freibetrag:
Gewerbeertrag: 60.000 €
× 3,5%: 2.100,00 € (Steuermessbetrag)
× 400%: 8.400,00 € (Gewerbesteuer)
Keine Anrechnung auf KSt → volle Belastung
Vorauszahlungen
Gewerbesteuer wird in Vorauszahlungen quartalsweise abgeführt. Die Fälligkeitstermine sind:
| Quartal | Fällig am |
|---|---|
| 1. Quartal | 15. Februar |
| 2. Quartal | 15. Mai |
| 3. Quartal | 15. August |
| 4. Quartal | 15. November |
Die Vorauszahlungen richten sich nach der Gewerbesteuer des Vorjahres (je ein Viertel). Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung und Festsetzung durch das Finanzamt ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung.
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Mit der einfachen Faustformel kannst du deine Gewerbesteuer-Last jederzeit abschätzen:
- Deinen Gewinn halbieren → das ist eine grobe Basis nach Freibetrag und Abzügen
- × 3,5% × Hebesatz deiner Gemeinde
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Wann muss ich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten?
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Was ist der Unterschied zwischen Steuermessbetrag und Gewerbesteuer?
Wie wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen?
Welche Gemeinde berechnet meine Gewerbesteuer?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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