Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR

Dein Steuer-Jahresabschluss als Selbstständiger

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 8 min

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist die persönliche Steuer auf alle Einkünfte — aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapital, Vermietung und anderen Quellen. Als Selbstständiger zahlst du keine Lohnsteuer (die ist nur für Arbeitnehmer), sondern Einkommensteuer auf deinen Gewinn.

Dein Gewinn ermittelst du über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG — und trägst ihn in der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ein.

Sortico erstellt deine EÜR automatisch aus deinen Buchungen und bereitet die Zahlen für die Anlage EÜR vor. Damit sparst du beim Jahresabschluss erheblich Zeit — entweder für die eigene ELSTER-Übermittlung oder für die Übergabe an deinen Steuerberater.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Als Selbstständiger bist du immer zur Abgabe verpflichtet — ohne Ausnahme, unabhängig von der Höhe deines Gewinns (§ 25 EStG).

PersonengruppePflicht zur ESt-Erklärung?
Gewerbetreibende (§ 15 EStG)Ja — immer (§ 25 EStG)
Freiberufler (§ 18 EStG)Ja — immer (§ 25 EStG)
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit selbstständiger TätigkeitJa — immer (§ 25 EStG)
Arbeitnehmer ohne NebenverdienstNur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt
Arbeitnehmer mit selbstständigem Nebenverdienst > 410 €Ja — Pflichtveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG)

Anlage EÜR und der Hauptvordruck

Die Einkommensteuererklärung besteht aus mehreren Teilen:

FormularInhaltFür wen?
Hauptvordruck (Mantelbogen)Persönliche Daten, Sonderausgaben, außergewöhnliche BelastungenAlle
Anlage EÜREinnahmenüberschussrechnung mit allen Betriebseinnahmen und -ausgabenSelbstständige
Anlage GGewinn aus Gewerbebetrieb (Zusammenfassung)Gewerbetreibende
Anlage SEinkünfte aus selbstständiger ArbeitFreiberufler
Anlage NEinkünfte aus nichtselbstständiger ArbeitArbeitnehmer
Anlage VorsorgeaufwandBeiträge zur Kranken-, Renten-, LebensversicherungBei entsprechenden Aufwendungen

Sortico liefert die Zahlen für die Anlage EÜR — alle Einnahmen, alle Betriebsausgaben, Abschreibungen und das Ergebnis. Diese Zahlen werden dann in ELSTER übertragen.

Grundfreibetrag 2026

Grundfreibetrag und Steuertarif werden jährlich angepasst. Die Werte in diesem Artikel beziehen sich auf das Steuerjahr 2026. Werte für 2025 sind jeweils in Klammern angegeben.

Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a EStG):

VeranlagungsartGrundfreibetrag 2026Grundfreibetrag 2025
Einzelveranlagung12.348 €12.096 €
Zusammenveranlagung (Ehepaar)24.696 €24.192 €

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen — also nach Abzug aller Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Freibeträge. Dein Bruttoumsatz ist damit nicht gemeint.

Wenn dein Gewinn unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlst du keine Einkommensteuer. Du musst die Steuererklärung aber trotzdem abgeben.

Steuertarif — progressiv von 14% bis 45%

Die Einkommensteuer ist progressiv — je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz auf die nächsten Euro (§ 32a EStG):

Zu versteuerndes Einkommen (Einzel, 2026)GrenzsteuersatzVergleich 2025
Bis 12.348 €0% — GrundfreibetragBis 12.096 €
12.349 € bis 69.879 €14% bis 42% (progressiv steigend)12.097 € bis 68.481 €
Ab 69.879 €42% (Spitzensteuersatz)Ab 68.481 €
Ab 277.826 €45% (Reichensteuer)Ab 277.826 €

Der Grenzsteuersatz (auf den letzten verdienten Euro) ist höher als der Durchschnittssteuersatz (Steuer geteilt durch Gesamteinkommen). Wenn du sagst "ich zahle 42% Steuern" meinst du den Grenzsteuersatz — auf deinen durchschnittlichen Steuersatz ist es deutlich weniger.

Welche Einkünfte kommen wohin?

Das Einkommensteuerrecht kennt 7 Einkunftsarten, die in der Erklärung separat ausgewiesen werden:

EinkunftsartWo in der Erklärung?Typisch für
Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)Anlage G + Anlage EÜRHändler, Handwerker, IT-Dienstleister mit Produkten
Selbstständige Arbeit (§ 18 EStG)Anlage S + Anlage EÜRFreiberufler, Ärzte, Anwälte
Nichtselbstständige ArbeitAnlage NArbeitnehmer, GGF mit Lohn
KapitalerträgeAnlage KAPZinsen, Dividenden
Vermietung und VerpachtungAnlage VVermieter
Sonstige EinkünfteAnlage SORenten, gelegentliche Leistungen

Alle Einkünfte werden am Ende addiert — das ergibt das Gesamteinkommen, auf das dann der progressive Tarif angewendet wird.

Steuererklärung ohne Stress

Wenn du das Jahr über in Sortico buchst, ist die EÜR zum Jahresende automatisch fertig. Kein Suchen nach Belegen, kein manuelles Addieren — einfach prüfen und übertragen.

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Abgabefristen

SituationFrist
Ohne Steuerberater (Selbstabgabe)31. Juli des Folgejahres
Mit Steuerberater28. Februar des übernächsten Jahres
Auf Antrag (begründet)Individuelle Fristverlängerung möglich

Für die Steuererklärung 2025 gilt also: 31. Juli 2026 (ohne Berater) bzw. 28. Februar 2027 (mit Berater).

Die Abgabepflicht gilt auch dann, wenn du noch keine Vorauszahlungen geleistet hast. Versäumte Fristen führen zu Verspätungszuschlägen — mindestens 25 € pro angefangenem Monat nach § 149 AO.

Besonderheiten für Selbstständige

Als Selbstständiger gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer nicht kennen:

Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest (quartalsweise). Diese basieren auf dem Vorjahresergebnis und sind am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig. Nach der Steuererklärung wird abgerechnet — zu viel gezahlte Vorauszahlungen werden erstattet, zu wenig führt zur Nachzahlung.

Gewerbesteuer-Anrechnung: Als Gewerbetreibender kannst du die gezahlte Gewerbesteuer auf deine Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Das verhindert eine echte Doppelbelastung.

Kirchensteuer: Falls du einer Kirche angehörst, fällt auf die Einkommensteuer noch Kirchensteuer an (8–9% der ESt je nach Bundesland).

Typische Fehler vermeiden

Alle Einnahmen angeben — auch Barzahlungen und Kleinbeträge. Das Finanzamt prüft, ob Umsätze plausibel sind. Nicht deklarierte Einnahmen können als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Privatausgaben als Betriebsausgaben buchen. Private Kosten sind nicht abzugsfähig. Typische Fehler: Privatessen als Bewirtung, privat genutzte Technik als Büroausstattung. Sortico hilft bei der korrekten Kategorisierung.
Abschreibungen vergessen. Anlagevermögen (Geräte, Fahrzeuge, Software) darf nicht sofort voll abgezogen werden — es wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Sortico berechnet AfA automatisch.
Frist verpassen. Die Frist ist der 31. Juli des Folgejahres — nicht der 31. Dezember. Trag dir die Frist in den Kalender ein und bearbeite die Erklärung nicht in der letzten Woche.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Selbstständiger immer eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Selbstständige (Gewerbetreibende nach § 15 EStG und Freiberufler nach § 18 EStG) sind grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 25 EStG). Keine Ausnahme — auch bei niedrigem Gewinn.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage EÜR und Anlage G?
Die Anlage EÜR enthält die detaillierte Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen und Ausgaben). Die Anlage G fasst den Gewinn aus Gewerbebetrieb zusammen und überträgt ihn in die Einkommensteuer-Berechnung. Beide werden zusammen abgegeben.
Muss ich die Anlage EÜR elektronisch übermitteln?
Ja, seit 2017 ist die elektronische Übermittlung über ELSTER Pflicht (§ 150 AO, § 60 EStDV). Papierform ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wie berechnet sich der Solidaritätszuschlag?
Der Soli beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Durch die Reform 2021 entfällt er für ca. 90% der Steuerpflichtigen. Er fällt weiterhin an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt — 2026: 20.350 € (Einzel), 2025: 19.950 € (Einzel).
Kann ich Verluste aus Vorjahren verrechnen?
Ja. Ein Verlust kann in das Vorjahr zurückgetragen (Verlustrücktrag, max. 10 Mio. €) oder in Folgejahre vorgetragen werden (Verlustvortrag, unbegrenzt). Sortico zeigt deinen Gewinn fortlaufend an — Verlustplanung macht aber dein Steuerberater.
Was passiert wenn ich die Frist verpasse?
Das Finanzamt setzt einen Verspätungszuschlag (mindestens 25 € pro angefangenem Monat, maximal 25.000 €). Bei dauerhafter Nichterklärung können Schätzungsbescheide ergehen — fast immer ungünstiger als die tatsächliche Steuer.
Wie hoch ist mein persönlicher Steuersatz?
Das hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Unter dem Grundfreibetrag (12.348 €, Einzel 2026; 12.096 €, Einzel 2025) zahlst du keine Steuer. Danach steigt der Satz progressiv von ca. 14% auf 42% (Spitzensteuersatz ab 69.879 € in 2026 bzw. ab 68.481 € in 2025). Der Grenzsteuersatz (auf jeden weiteren Euro) unterscheidet sich vom Durchschnittssteuersatz.

Begriffe einfach erklärt

Zu versteuerndes Einkommen
Das Einkommen, auf das tatsächlich Steuer berechnet wird. Gesamteinkommen minus Sonderausgaben, Freibeträge und andere Abzüge.
Grundfreibetrag
Der steuerfreie Sockelbetrag. 2026: 12.348 € (Einzel), 24.696 € (Zusammenveranlagung); 2025: 12.096 € / 24.192 €. Geregelt in § 32a EStG.
Grenzsteuersatz
Der Steuersatz, der auf den nächsten zusätzlich verdienten Euro anfällt. Steigt mit dem Einkommen von ca. 14% bis 45%.
Durchschnittssteuersatz
Tatsächlich gezahlte Steuer geteilt durch Gesamteinkommen. Immer niedriger als der Grenzsteuersatz.
Anlage EÜR
Formular zur Einnahmenüberschussrechnung für Selbstständige. Pflicht für alle Selbstständigen mit EÜR-Gewinnermittlung nach § 60 Abs. 4 EStDV — unabhängig von der Höhe des Gewinns oder der Betriebseinnahmen.
Vorauszahlung
Quartalsweise Abschlagszahlung auf die geschätzte Jahressteuerschuld. Basiert auf dem Vorjahr und wird nach Abgabe der Erklärung verrechnet.
Sonderausgaben
Bestimmte Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern — z.B. Kirchensteuer, Vorsorgebeiträge, Spenden.
Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einkünfte (z.B. Krankengeld, Elterngeld) erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen, obwohl sie selbst steuerfrei bleiben.
EÜR
Einnahmenüberschussrechnung — die einfache Gewinnermittlungsmethode nach § 4 Abs. 3 EStG. Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

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