Lohnsteuerbescheinigung zum Jahresende erstellen
Das jährliche Pflicht-Dokument für deine Mitarbeiter — mit einem Klick fertig
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 6 min
Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist das jährliche Dokument, das zusammenfasst, wie viel Lohn ein Mitarbeiter im Kalenderjahr erhalten hat und wie viel Steuer davon einbehalten wurde. Du als Arbeitgeber erstellst sie für jeden Mitarbeiter und übermittelst sie elektronisch ans Finanzamt.
Der Mitarbeiter bekommt eine Kopie — er braucht die Daten für seine eigene Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt des Mitarbeiters gleicht die Daten automatisch ab.
Die Pflicht zur Erstellung ist in § 41b EStG geregelt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet — unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Anzahl der Mitarbeiter.
Abgrenzung zur Lohnsteueranmeldung
Zwei Dokumente, zwei verschiedene Zwecke:
| Merkmal | Lohnsteueranmeldung (§ 41a EStG) | Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) |
|---|---|---|
| Rhythmus | Monatlich oder quartalsweise | Jährlich |
| Empfänger | Betriebsstätten-Finanzamt | Wohnsitz-Finanzamt des Mitarbeiters |
| Inhalt | Gesamte einbehaltene LSt aller Mitarbeiter | Einzelnachweis je Mitarbeiter |
| Frist | 10. des Folgemonats | 28. Februar des Folgejahres |
| Zweck | Abführung der Lohnsteuer | Grundlage für Mitarbeiter-Steuererklärung |
Die Lohnsteueranmeldung zahlst du laufend — die Lohnsteuerbescheinigung erstellst du einmal im Jahr für jeden Mitarbeiter.
Pflichtinhalte der Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung enthält nach § 41b EStG folgende Angaben:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Bruttoarbeitslohn (inklusive aller Sachbezüge und geldwerte Vorteile) |
| 2 | Einbehaltene Lohnsteuer |
| 3 | Solidaritätszuschlag |
| 4 | Kirchensteuer des Arbeitnehmers |
| 5 | Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV) — Arbeitnehmeranteil |
| 6 | Kurzarbeitergeld und ähnliche Leistungen |
| 7–10 | Geringfügige Beschäftigung, steuerfreie Bezüge, Versorgungsbezüge |
| 11–18 | Weitere Sonderfelder (Fahrtkostenersatz, Arbeitnehmer-Sparzulagen, etc.) |
Sortico befüllt alle Felder automatisch aus den monatlichen Lohnabrechnungen des Jahres.
Elektronische Übermittlung
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER direkt an das zuständige Finanzamt des Mitarbeiters (§ 150 AO, § 41b EStG). Eine Abgabe in Papierform ist grundsätzlich nicht möglich.
Das Finanzamt des Mitarbeiters erhält die Daten automatisch. Du musst nichts weiteres veranlassen — außer dem Mitarbeiter eine Ausfertigung zu übergeben.
Technisch wird die Lohnsteuerbescheinigung über das ELStAM-Verfahren übermittelt (§ 39e EStG). Sortico ist an das ELStAM-System angebunden und übermittelt direkt — du benötigst kein separates ELSTER-Konto für die Bescheinigung.
Frist: 28. Februar des Folgejahres
Die gesetzliche Frist für die Übermittlung an das Finanzamt ist der 28. Februar des auf das Beschäftigungsjahr folgenden Jahres (§ 41b EStG).
Für das Beschäftigungsjahr 2025 bedeutet das: Spätestens bis zum 28. Februar 2026.
| Beschäftigungsjahr | Frist |
|---|---|
| 2025 | 28. Februar 2026 |
| 2026 | 28. Februar 2027 |
Fällt der 28. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Die Frist gilt für die Übermittlung — nicht für die Übergabe an den Mitarbeiter. In Schaltjahren ist Fristende der 29. Februar (z.B. für das Beschäftigungsjahr 2027, Frist 29. Februar 2028).
Ausfertigung für den Mitarbeiter
Zusätzlich zur elektronischen Übermittlung ans Finanzamt bekommt jeder Mitarbeiter eine Ausfertigung — entweder als Ausdruck oder als PDF (§ 41b EStG).
Der Mitarbeiter braucht diese Ausfertigung für seine eigene Einkommensteuererklärung. Er kann die Zahlen damit auf Richtigkeit prüfen und bei Fehlern bei dir reklamieren.
Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung
Fehler passieren — eine Korrektur ist möglich:
- Erstelle eine neue, korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für denselben Mitarbeiter und dasselbe Jahr
- Übermittle die korrigierte Version elektronisch — sie ersetzt automatisch die vorherige
- Übergib dem Mitarbeiter die korrigierte Ausfertigung
- Hat der Mitarbeiter bereits seine Steuererklärung abgegeben, sollte er das Finanzamt informieren
Korrekturen sind bis zur Festsetzungsverjährung möglich (in der Regel 4 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres).
Eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung, die nach der Abgabe der Steuererklärung des Mitarbeiters eingeht, kann dazu führen, dass das Finanzamt des Mitarbeiters einen Änderungsbescheid erlässt. Informiere den Mitarbeiter frühzeitig über die Korrektur.
Jahresabschluss in Minuten
Was früher Stunden an Büroarbeit kostete, erledigt Sortico in wenigen Minuten — alle Lohnsteuerbescheinigungen eines Jahres in einem Schritt übermittelt, alle PDFs für Mitarbeiter fertig.
14 Tage kostenlos testenTypische Fehler vermeiden
Was passiert wenn...
...ein Mitarbeiter keine Steuererklärung abgibt?
Dann sind deine Pflichten trotzdem erfüllt — du übermittelst die Bescheinigung ans Finanzamt. Ob der Mitarbeiter eine Steuererklärung abgibt, liegt in seiner Verantwortung. Das Finanzamt des Mitarbeiters kann auf Basis deiner Daten auch ohne Erklärung Steuern festsetzen.
...der Mitarbeiter behauptet, die Bescheinigung ist falsch?
Prüfe die monatlichen Abrechnungen in Sortico. Wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt, erstelle eine korrigierte Bescheinigung und übermittle sie erneut. Sind die Daten korrekt, erkläre dem Mitarbeiter, wie die Werte zustande kommen.
...ich Lohnsteuer pauschal abgeführt habe (z.B. Minijob)?
Bei pauschal versteuertem Arbeitslohn (§ 40a EStG für Minijobs) wird keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt, da die Steuer nicht im Lohnkonto des Arbeitnehmers erscheint. Minijobber erhalten keine Lohnsteuerbescheinigung — das ist korrekt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für jeden Mitarbeiter eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen?
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteueranmeldung?
Was passiert wenn ich die Frist 28. Februar verpasse?
Was mache ich wenn ich einen Fehler in der Bescheinigung entdecke?
Muss der Mitarbeiter die Bescheinigung selbst beim Finanzamt einreichen?
Was ist mit Mitarbeitern die im Laufe des Jahres ausgeschieden sind?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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