Dauerfristverlängerung für USt-VA beantragen
Einen Monat mehr Zeit für die USt-VA — so geht's
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 5 min
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Die Dauerfristverlängerung ist eine dauerhafte Verlängerung der Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um genau einen Monat — geregelt in § 46 UStDV.
Normalerweise muss die USt-VA bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden. Mit Dauerfristverlängerung hast du bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit.
Die Verlängerung gilt für alle Voranmeldungszeiträume des Jahres dauerhaft — du musst nicht jeden Monat neu beantragen.
Die Dauerfristverlängerung ist kein automatisches Recht — du musst sie beim Finanzamt beantragen, und Monatszahler müssen als Gegenleistung eine Sondervorauszahlung leisten.
Wie verschiebt sich die Frist?
Ein konkretes Beispiel für monatliche Voranmeldung:
| Voranmeldung für | Normale Frist | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar | 10. Februar | 10. März |
| Februar | 10. März | 10. April |
| März | 10. April | 10. Mai |
| Dezember | 10. Januar | 10. Februar |
Für quartalsweise Voranmeldung:
| Voranmeldung für | Normale Frist | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Q1 (Jan–Mrz) | 10. April | 10. Mai |
| Q2 (Apr–Jun) | 10. Juli | 10. August |
| Q3 (Jul–Sep) | 10. Oktober | 10. November |
| Q4 (Okt–Dez) | 10. Januar | 10. Februar |
Sondervorauszahlung bei Monatszahlern
Wer monatlich USt-VA abgibt, muss als Bedingung für die Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung entrichten (§ 47 UStDV).
Diese ist bis zum 10. Februar des Jahres zu zahlen und anzumelden.
Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlung leisten — sie bekommen die Verlängerung ohne diese Bedingung (§ 46 UStDV).
Die Sondervorauszahlung ist kein zusätzlicher Steueraufwand — sie wird am Jahresende in der Dezember-Voranmeldung vollständig verrechnet (§ 48 UStDV). Es ist im Grunde eine unverzinste Vorausleistung.
Berechnung der Sondervorauszahlung
Die Sondervorauszahlung berechnet sich wie folgt (§ 47 UStDV):
Sondervorauszahlung = Vorjahres-USt-Zahllast / 11
Beispiel:
Zahllast 2024 (alle 12 Monate zusammen): 22.000 €
Sondervorauszahlung 2025:
22.000 € / 11 = 2.000 €
→ Bis 10. Februar 2025 zu zahlen und zu melden
Wenn das Vorjahr kein volles Geschäftsjahr war (Neugründung im Vorjahr), wird die Sondervorauszahlung auf Basis einer Prognose für das laufende Jahr berechnet.
| Situation | Berechnungsbasis |
|---|---|
| Volles Vorjahr bekannt | Tatsächliche Zahllast des Vorjahres / 11 |
| Neugründung im Vorjahr | Voraussichtliche Jahres-Zahllast / 11 |
| Zahllast 0 im Vorjahr | Sondervorauszahlung = 0 €, trotzdem Antrag stellen |
Verrechnung in der Dezember-USt-VA
Die Sondervorauszahlung wird am Jahresende vollständig verrechnet (§ 48 UStDV). In der Dezember-Voranmeldung (die mit Dauerfristverlängerung bis 10. Februar des Folgejahres fällig ist) wird die Sondervorauszahlung als Guthaben abgezogen.
Dezember-Zahllast: 3.500 €
− Sondervorauszahlung: −2.000 €
= Restzahlung Dezember: 1.500 €
Wenn die Dezember-Zahllast niedriger ist als die Sondervorauszahlung, entsteht ein Erstattungsanspruch.
Dezember-Zahllast: 800 €
− Sondervorauszahlung: −2.000 €
= Erstattung: 1.200 €
Mehr Zeit — weniger Stress bei der USt-VA
Die Dauerfristverlängerung ist eine einfache Maßnahme mit großer Wirkung: Statt immer unter Zeitdruck zum 10. fertig sein zu müssen, hast du einen vollen Monat zusätzlich für sorgfältige Buchführung.
14 Tage kostenlos testenDauerfristverlängerung widerrufen
Du kannst die Dauerfristverlängerung jederzeit widerrufen — mit einer formellen Mitteilung ans Finanzamt. Danach gelten wieder die normalen Fristen ab dem folgenden Voranmeldungszeitraum.
Eine im laufenden Jahr geleistete Sondervorauszahlung wird dann in der nächsten Voranmeldung verrechnet.
Gründe für einen Widerruf können sein: Wechsel von monatlicher zu quartalsweiser Abgabe, Aufgabe des Unternehmens oder Wechsel zum Jahresverfahren.
Typische Fehler vermeiden
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen?
Wann muss ich die Sondervorauszahlung zahlen?
Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung?
Was passiert wenn ich die Sondervorauszahlung zu spät zahle?
Kann ich die Dauerfristverlängerung auch für Quartalsmeldungen nutzen?
Wann lohnt sich die Dauerfristverlängerung?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
Probiere Sortico jetzt aus
14 Tage kostenlos starten