Dauerfristverlängerung für USt-VA beantragen

Einen Monat mehr Zeit für die USt-VA — so geht's

Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 5 min

Was ist die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung ist eine dauerhafte Verlängerung der Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um genau einen Monat — geregelt in § 46 UStDV.

Normalerweise muss die USt-VA bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden. Mit Dauerfristverlängerung hast du bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit.

Die Verlängerung gilt für alle Voranmeldungszeiträume des Jahres dauerhaft — du musst nicht jeden Monat neu beantragen.

Die Dauerfristverlängerung ist kein automatisches Recht — du musst sie beim Finanzamt beantragen, und Monatszahler müssen als Gegenleistung eine Sondervorauszahlung leisten.

Wie verschiebt sich die Frist?

Ein konkretes Beispiel für monatliche Voranmeldung:

Voranmeldung fürNormale FristMit Dauerfristverlängerung
Januar10. Februar10. März
Februar10. März10. April
März10. April10. Mai
Dezember10. Januar10. Februar

Für quartalsweise Voranmeldung:

Voranmeldung fürNormale FristMit Dauerfristverlängerung
Q1 (Jan–Mrz)10. April10. Mai
Q2 (Apr–Jun)10. Juli10. August
Q3 (Jul–Sep)10. Oktober10. November
Q4 (Okt–Dez)10. Januar10. Februar
Tipp: Sortico aktualisiert automatisch alle Fälligkeitserinnerungen, sobald du die Dauerfristverlängerung in den Steuereinstellungen aktiviert hast.

Sondervorauszahlung bei Monatszahlern

Wer monatlich USt-VA abgibt, muss als Bedingung für die Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung entrichten (§ 47 UStDV).

Diese ist bis zum 10. Februar des Jahres zu zahlen und anzumelden.

Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlung leisten — sie bekommen die Verlängerung ohne diese Bedingung (§ 46 UStDV).

Die Sondervorauszahlung ist kein zusätzlicher Steueraufwand — sie wird am Jahresende in der Dezember-Voranmeldung vollständig verrechnet (§ 48 UStDV). Es ist im Grunde eine unverzinste Vorausleistung.

Berechnung der Sondervorauszahlung

Die Sondervorauszahlung berechnet sich wie folgt (§ 47 UStDV):

Sondervorauszahlung = Vorjahres-USt-Zahllast / 11

Beispiel:

Zahllast 2024 (alle 12 Monate zusammen): 22.000 €
Sondervorauszahlung 2025:
22.000 € / 11 = 2.000 €
→ Bis 10. Februar 2025 zu zahlen und zu melden

Wenn das Vorjahr kein volles Geschäftsjahr war (Neugründung im Vorjahr), wird die Sondervorauszahlung auf Basis einer Prognose für das laufende Jahr berechnet.

SituationBerechnungsbasis
Volles Vorjahr bekanntTatsächliche Zahllast des Vorjahres / 11
Neugründung im VorjahrVoraussichtliche Jahres-Zahllast / 11
Zahllast 0 im VorjahrSondervorauszahlung = 0 €, trotzdem Antrag stellen

Verrechnung in der Dezember-USt-VA

Die Sondervorauszahlung wird am Jahresende vollständig verrechnet (§ 48 UStDV). In der Dezember-Voranmeldung (die mit Dauerfristverlängerung bis 10. Februar des Folgejahres fällig ist) wird die Sondervorauszahlung als Guthaben abgezogen.

Dezember-Zahllast:          3.500 €
− Sondervorauszahlung:     −2.000 €
= Restzahlung Dezember:     1.500 €

Wenn die Dezember-Zahllast niedriger ist als die Sondervorauszahlung, entsteht ein Erstattungsanspruch.

Dezember-Zahllast:          800 €
− Sondervorauszahlung:    −2.000 €
= Erstattung:              1.200 €

Mehr Zeit — weniger Stress bei der USt-VA

Die Dauerfristverlängerung ist eine einfache Maßnahme mit großer Wirkung: Statt immer unter Zeitdruck zum 10. fertig sein zu müssen, hast du einen vollen Monat zusätzlich für sorgfältige Buchführung.

14 Tage kostenlos testen

Dauerfristverlängerung widerrufen

Du kannst die Dauerfristverlängerung jederzeit widerrufen — mit einer formellen Mitteilung ans Finanzamt. Danach gelten wieder die normalen Fristen ab dem folgenden Voranmeldungszeitraum.

Eine im laufenden Jahr geleistete Sondervorauszahlung wird dann in der nächsten Voranmeldung verrechnet.

Gründe für einen Widerruf können sein: Wechsel von monatlicher zu quartalsweiser Abgabe, Aufgabe des Unternehmens oder Wechsel zum Jahresverfahren.

Typische Fehler vermeiden

Antrag zu spät stellen. Der Antrag muss bis 10. Februar gestellt sein — nicht nur die Sondervorauszahlung gezahlt werden. Sortico erinnert dich im Januar.
Sondervorauszahlung nicht zahlen. Wenn du zwar den Antrag stellst, aber die Sondervorauszahlung nicht leistest, erlischt die Verlängerung. Beide müssen bis 10. Februar erledigt sein.
Sondervorauszahlung falsch berechnen. Die Basis ist die tatsächliche Vorjahres-Zahllast (nicht der Umsatz!). Sortico berechnet das automatisch — prüfe trotzdem den vorgeschlagenen Betrag.
Dezember-Verrechnung vergessen. Die Dezember-Voranmeldung muss die Sondervorauszahlung als Abzugsposition enthalten. Sortico erfasst das automatisch, manuelle Meldungen können diesen Schritt vergessen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Die Dauerfristverlängerung gilt dauerhaft, bis du sie widerrufst. Du beantragst sie einmal beim Finanzamt — dann gilt sie für alle folgenden Jahre automatisch.
Wann muss ich die Sondervorauszahlung zahlen?
Bis zum 10. Februar des Jahres, für das die Dauerfristverlängerung gelten soll. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, erlischt die Verlängerung für dieses Jahr.
Wie beantrage ich die Dauerfristverlängerung?
Elektronisch über ELSTER — im Formular USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung). Der Antrag muss bis zum 10. Februar gestellt werden. Aus Sortico heraus kannst du diesen Antrag direkt übermitteln.
Was passiert wenn ich die Sondervorauszahlung zu spät zahle?
Das Finanzamt annulliert die Dauerfristverlängerung für das laufende Jahr. Du bist dann wieder an die normale Frist gebunden (10. des Folgemonats). Säumniszuschläge können anfallen.
Kann ich die Dauerfristverlängerung auch für Quartalsmeldungen nutzen?
Ja. Für Quartalszahler gilt ebenfalls eine Verlängerung um einen Monat — ohne Sondervorauszahlung. Der Antrag ist derselbe, aber die Bedingungen sind einfacher.
Wann lohnt sich die Dauerfristverlängerung?
Wenn du regelmäßig unter Zeitdruck bist, bis zum 10. des Monats alle Buchungen zu vervollständigen und die USt-VA abzugeben. Gerade bei komplexeren Buchungslagen (viele Eingangsrechnungen Ende des Monats) gibt dir der zusätzliche Monat wertvolle Zeit.

Begriffe einfach erklärt

Dauerfristverlängerung
Dauerhafte Verlängerung der USt-VA-Abgabefrist um einen Monat, geregelt in § 46 UStDV. Einmalig beantragt, gilt sie bis zum Widerruf.
Sondervorauszahlung
Unverzinste Vorausleistung für Monatszahler als Bedingung für die Dauerfristverlängerung. Berechnung: 1/11 der Vorjahres-Zahllast (§ 47 UStDV).
Voranmeldungszeitraum
Der Zeitraum, für den eine USt-VA abgegeben wird — entweder Kalendermonat oder Quartal (§ 18 UStG).
Zahllast
Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und abzugsfähiger Vorsteuer. Positive Zahllast = Zahlung ans Finanzamt, negative = Erstattung.
USt 1 H
Das offizielle ELSTER-Formular für den Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

Probiere Sortico jetzt aus

14 Tage kostenlos starten