Bankabgleich und OP-Matching
Jede Zahlung automatisch der richtigen Rechnung zugeordnet
Von der Sortico Redaktion · aktualisiert am · Lesezeit 5 min
Was ist der Bankabgleich?
Der Bankabgleich (auch: Kontenabstimmung) verknüpft jede Banktransaktion mit dem passenden Buchhaltungsbeleg — z.B. einer Ausgangsrechnung, einem Einkauf oder einer internen Überweisung. Am Ende des Abgleichs entspricht der Kontostand in Sortico exakt dem Kontostand der Bank.
Eine ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB und § 146 AO erfordert, dass alle Geldbewegungen belegbar und nachvollziehbar sind. Der Bankabgleich stellt genau das sicher.
Automatisches Matching — wie funktioniert es?
Sortico prüft jede importierte Transaktion gegen alle offenen Posten und berechnet einen Matching-Score:
| Kriterium | Score |
|---|---|
| Rechnungsnummer im Verwendungszweck | +++ |
| Exakter Betrag | ++ |
| Bekannter Absender (IBAN / Name) | ++ |
| Datum im Rechnungsfenster (±60 Tage) | + |
Überschreitet der Score eine Schwelle, wird die Zuordnung automatisch gesetzt und die Rechnung als bezahlt markiert. Liegt er darunter, erscheint die Transaktion als Vorschlag — du bestätigst mit einem Klick.
Wann musst du manuell prüfen?
Nicht jede Transaktion kann automatisch zugeordnet werden. Sortico zeigt diese Fälle übersichtlich im Abgleich-Bereich:
| Fall | Sortico-Reaktion |
|---|---|
| Kein passender Offener Posten | Transaktion ungeklärt — manuell zuordnen oder kategorisieren |
| Mehrere mögliche Rechnungen | Vorschläge anzeigen — du wählst die richtige |
| Betrag stimmt nicht exakt | Als Teilzahlung vorschlagen oder Differenz anzeigen |
| Unbekannter Absender | Score niedrig — Vorschlag oder manuell |
Monatsabschluss in Minuten
Wer Bankabgleich und offene Posten im Griff hat, kann den Monatsabschluss in wenigen Minuten erledigen. Sortico zeigt dir den Status aller Transaktionen auf einen Blick — was ist zugeordnet, was ist noch offen, was muss manuell geprüft werden.
Das spart Zeit beim Steuerberater und gibt dir jederzeit ein klares Bild deiner Liquidität.
14 Tage kostenlos testenTeilzahlungen richtig erfassen
Manchmal zahlen Kunden nicht den vollen Rechnungsbetrag auf einmal — aus Kulanz, Disputen oder Liquiditätsproblemen. Sortico erfasst Teilzahlungen korrekt:
- Ordne die Transaktion der entsprechenden Rechnung zu
- Sortico erkennt, dass der Betrag kleiner ist als der offene Posten
- Die Rechnung wird als teilbezahlt markiert — der Restbetrag bleibt sichtbar
- Sobald weitere Teilzahlungen eingehen, werden sie ebenfalls zugeordnet
- Erst wenn der volle Betrag beglichen ist, wird die Rechnung als bezahlt markiert
Du siehst jederzeit, welche Rechnung wie viel noch offen hat.
Überzahlungen und Unterzahlungen
Überzahlung
Zahlt ein Kunde mehr als die Rechnungssumme (z.B. wegen eines Tippfehlers), zeigt Sortico den Überbetrag separat. Du kannst:
- Die Differenz als Vorauszahlung für die nächste Rechnung gutschreiben
- Den Betrag zurückzahlen und in Sortico als Erstattung buchen
Unterzahlung
Zahlt ein Kunde weniger als erwartet, z.B. weil er Skonto abgezogen hat, bleibt die Rechnung in Sortico als teilbezahlt offen, bis du den Restbetrag klärst. Entweder der Restbetrag kommt nach, oder du schreibst ihn ab.
Skonto korrekt erfassen
Wenn du deinen Kunden Skonto anbietest, kann der Rechnungsbetrag um den Skontoabzug kleiner sein als der Originalbetrag.
Empfehlung: Lege Skonto direkt auf der Rechnung fest. Sortico berechnet den Skontobetrag automatisch und gleicht ihn beim Bankabgleich korrekt ab — ohne manuelle Differenzklärung.
Skontobuchungen sind steuerlich relevant: Bei Rechnungen mit Umsatzsteuer verändert ein Skontoabzug auch den Vorsteuerabzug des Käufers. Sortico bucht die Korrektur automatisch.
Typische Fehler vermeiden
Häufig gestellte Fragen
Was ist OP-Matching?
Was passiert wenn ein Kunde zu wenig überweist (Skonto abzieht)?
Kann ich eine Zuordnung rückgängig machen?
Was mache ich mit einer Transaktion, die keiner Rechnung zugeordnet werden kann?
Wie gehe ich mit Überzahlungen um?
Wie oft soll ich den Bankabgleich machen?
Begriffe einfach erklärt
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde am fachlich geprüft. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an deinen Steuerberater.
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